Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg wird bei ihrer Aufgabe vom Naturschutzbeirat unterstützt. Das Gremium setzt sich aus ehrenamtlichen Sachverständigen zusammen – darunter erfahrene Geologen, Biologen und Botaniker – und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung hinzugezogen, berichtet eine Pressemitteilung des Landradsamtes, der die nachfolgenden Informationen entnommen sind.
Naturschutzbeiräte werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Im Landkreis Würzburg endete in diesem Jahr bereits die zehnte Amtsperiode. In der konstituierenden Sitzung des neuen Naturschutzbeirats wurden unter anderem Wechsel in der Besetzung vollzogen: Eva Katharina Engelhardt, Klaus Körber, Heiko Lukas, Kai Olvermann und Joachim Raftopoulo wurden von Landrat Thomas Eberth zu neuen Mitgliedern ernannt. Wiederernannt wurden Gisela Heppel, Steffen Jodl, Erhard Kaiser, Bernhard Kaiser und Marc Sitkewitz.
Gemeinsam mit der Leiterin des Umweltamts Edith Schulz und dem Leiter des Fachbereichs Naturschutz Thomas Pabst beschloss das Gremium in einer ersten Amtshandlung die Geschäftsordnung für die gemeinsame Zusammenarbeit in einer ergänzten Neufassung. Seitens der Beiräte wurde im Laufe dessen angeregt, die ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte noch stärker in die naturschutzrechtlichen Vorgänge der Verwaltung einzubeziehen.
Ganz besonders bedankte sich Landrat Thomas Eberth bei den ausscheidenden Beiräten für ihr langjähriges Engagement: Hans-Jürgen Beck (seit 2004), Klaus Bernhard (seit 2019), Prof. Dr. Gerd Geyer (seit 2014), Irma Geyer (seit 2004) und Dr. Dieter Mahsberg (seit 2019) wurden verabschiedet.
„Expertinnen und Experten aus der Bürgerschaft werden in die Arbeit der Naturschutzbehörde miteinbezogen. Das schafft Akzeptanz, erklärt die Arbeit des Naturschutzes und fördert somit das Miteinander. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient höchste Anerkennung und Respekt“, betonte Landrat Thomas Eberth und bedankte sich bei den aktiven und ehemaligen Beirats-Mitgliedern für die geleisteten Dienste.
Die Aufgaben des Naturschutzbeirats
Die Aufgaben der Naturschutzbeiräte sind im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und der Verordnung über die Naturschutzbeiräte geregelt. Demnach müssen die Naturschutzbeiräte beim Erlass von Rechtsverordnungen, beispielsweise zum Schutz von Naturdenkmälern, oder bei behördlichen Gestattungen und Anordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (ausgenommen Eilfälle) beteiligt werden.
Im Landkreis Würzburg wurde der Naturschutzbeirat im Jahr 1984 ins Leben gerufen. Zuletzt brachten die Beiräte unter anderem bei der Überarbeitung und Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten ihre Expertise ein. Auch bei der Überprüfung und Neuausweisung von Naturdenkmälern zieht die Verwaltung den Rat der Fachleute hinzu.