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Würzburg
Führerschein-Umtausch: Der Lappen geht, die Karte kommt
Mit der Einführung des neuen EU-Führerscheins müssen nach und nach alle alten in neue, fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden.
Foto: Norbert Schmelz | Mit der Einführung des neuen EU-Führerscheins müssen nach und nach alle alten in neue, fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden.
Bearbeitet von Björn Hein
 |  aktualisiert: 05.01.2022 02:22 Uhr

Im Jahr 2013 wurde der neue EU-Führerschein auch in Deutschland verpflichtend eingeführt. Mit der Einführung des neuen Dokuments müssen nach und nach alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in neue, befristete, fälschungssichere Führerscheine umgetauscht werden. So heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Der Umtausch kann im Landratsamt Würzburg ausschließlich mit Termin, aber auch auf dem Postweg oder über einen Online-Antrag vorgenommen werden. Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.

Den Umtausch nimmt die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Würzburg für alle Landkreisbürgerinnen und –bürger vor. Damit die Umstellung gelingt, wurden Fristen für bestimmte Geburtsjahrgänge der Fahrerlaubnisinhaber eingeführt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Landrat Thomas Eberth beruhigt in der Pressemitteilung alle, die bislang noch keinen Termin erhalten konnten oder den Umtausch bisher versäumt haben: "Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht." Dennoch sollten sich alle, die bisher keinen Termin vereinbaren konnten, baldmöglichst zum Umtausch anmelden.

Weitere Wege zum neuen Führerschein

Zusätzlich zum Gang ins Amt ist der Führerscheinumtausch auch ohne Vorsprache bei der Führerscheinstelle möglich. Bürgerinnen und Bürger können den Antrag und die notwendigen Unterlagen (Kopie Personalausweis, aktuelles biometrisches Lichtbild, alter Führerschein) über das Internet hochladen oder postalisch nachreichen. Sobald alles vollständig vorliegt, versendet die Führerscheinstelle im Gegenzug eine Rechnung sowie eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht.

Innerhalb von drei Wochen nach Beauftragung durch die Führerscheinstelle sendet die Bundesdruckerei den neuen Führerschein direkt an die Fahrerlaubnisinhaber. Weitergehende Informationen zu den drei Umtauschmöglichkeiten sowie ein Vordruck für den postalischen Versand sind im Internet unter www.landkreis-wuerzburg.de/fahrerlaubnis zu finden. Hierüber können auch die Unterlagen online eingereicht bzw. hochgeladen werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Was braucht man für den Umtausch?

Pkw- und Motorradfahrer brauchen für den Umtausch ihren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Würzburg ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese muss vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt werden, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

Termine sind über www.landkreis-wuerzburg.de/fahrerlaubnis buchbar oder unter Tel.: (0931) 8003-5030 bis -5041 beziehungsweise Tel.: (0931) 8003-5042 bis -5046 für den Bereich der Dienststelle Ochsenfurt.

 
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  • Galka
    Ich verstehe bis heute nicht ,warum erst ab Geburtsjahr 19 53 umgetauscht werden muß !
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  • bernd_schloer1-1@yahoo.de
    Umtauschen müssen alle, aber eben zeitlich über mehrere Jahre gestaffelt zu unterschiedlichen Stichtagen.
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