Immer mehr Menschen gehen noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente – auch in Unterfranken, das zeigen die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Beliebt ist dabei die Rente für besonders langjährig Versicherte, besser bekannt als "Rente ab 63". Seit ihrer Einführung im Jahr 2014 ging die Zahl der Frühverrentungen deutlich nach oben. Im Jahr 2017 zum Beispiel gingen 12 311 Menschen in der Region in Rente - davon lediglich 4672 regulär, also weniger als die Hälfte. Doch wann und wie kann man früher in Rente gehen? Was ist dabei zu beachten? Antworten gibt die Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.
Wer vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, bekommt noch keine Altersrente. Das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Alle Geburtsjahrgänge ab 1952 können frühestens mit 63 in Rente gehen. Wer dessen ungeachtet mit 60 Jahren den Ruhestand wählt, muss die Zeit bis zum 63. Geburtstag durch private Gelder oder andere Einnahmen finanzieren. Wer früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung allerdings erst mit Rentenbeginn aus.
Einige Firmen bieten das Modell Altersteilzeit an. Wer beispielsweise mit 57 Jahren eine sechsjährige Blockteilzeit beginnt, arbeitet noch bis 60 und ist danach bis 63 in der Freistellungsphase. Er arbeitet dann nicht mehr, erhält aber noch Gehalt. Mit 63 Jahren startet dann die offizielle Rente - mit Abschlägen allerdings. Und: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit.
Sie haben seit Ihrer Berufsausbildung fast ununterbrochen gearbeitet und insgesamt 45 Jahre Versicherungszeit? Dann kommt für Sie vorrangig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Frage. Diese Rente wird immer ohne Abschläge gezahlt. Vor 1953 Geborene konnten diese Rente schon ab 63 Jahren erhalten, daher der Name "Rente ab 63". Für Jüngere wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Wichtig: Für diese Art der Altersrente müssen Sie 45 Jahre mit bestimmten Versicherungszeiten zurückgelegt haben.
Dann kommt die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte in Frage. Bereits mit 63 Jahren und 35 Jahren Versicherungszeiten kann man diese erhalten. Man muss dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Die Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Bei den Jahrgängen nach 1948 und vor 1964 wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Bei den Jahrgängen 1964 und später liegt sie bei 67. Man kann die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen - allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.
Die Abschläge bei der Altersrente betragen 0,3 Prozent der Rente für jeden Monat, der die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Pro Jahr sind dies also 3,6 Prozent. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent. Ganz wichtig: Diese Kürzung bleibt ein Leben lang bestehen, fällt also nicht mit Erreichen der offiziellen Altersgrenze wieder weg. Und: Die Kürzung gilt auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Man kann die Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Dies ist ab einem Alter von 50 Jahren möglich, auch in Teilzahlungen. Tipp: Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und die Höhe der möglichen Sonderzahlung ausrechnen. Sollten Sie sich später entscheiden, doch nicht mit 63 in Rente zu gehen, erhöhen die gezahlten Beiträge einfach Ihre spätere Rente. Erstatten lassen können Sie sich die Beiträge dann aber nicht mehr.
Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt schwerer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Zudem lässt ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb können sie bereits vorher ohne Abschlag in Rente gehen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Nein, eine Rente wird nur gezahlt, wenn auch ein entsprechender Antrag gestellt wird. Versicherte, die die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, erhalten in dem Monat, in dem sie ihre reguläre Altersgrenze erreichen, ein Hinweisschreiben, das sie die Regelaltersrente beantragen können.
Es ist empfehlenswert, den Antrag auf eine Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Ist das Versicherungskonto bisher noch nie geprüft worden oder wurden Zeiten im Ausland zurückgelegt, sollte der Rentenantrag mindestens ein halbes Jahr vorher eingereicht werden. Wichtig: Bereits vorher alle Daten im Versicherungsverlauf prüfen!
Ein Antrag auf Altersrente ist spätestens drei Monate,nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Dann kann die Rente noch pünktlich beginnen. Geht der Antrag auf Altersrente später ein, beginnt die Altersrente erst ab dem Antragsmonat.
Auch wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, können Sie den Beginn Ihrer Rente über die Regelaltersgrenze hinaus verschieben. Das zahlt sich doppelt aus: Wenn Sie weiter arbeiten, steigern Sie durch die monatlichen Beiträge Ihren Rentenanspruch. Außerdem ergibt sich durch den „verspäteten“ Beginn bei der Berechnung Ihrer Rente durch die Rentenformel ein weiterer Zuschlag.
Alle Altersrenten können Sie schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente erhalten, sofern Sie im Kalenderjahr nicht mehr als 6300 Euro hinzuverdienen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde diese Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 auf 44 590 Euro angehoben. Ein über die Hinzuverdienstgrenze hinausgehendes Einkommen wird durch zwölf geteilt. 40 Prozent davon werden auf die monatliche Rente angerechnet. Sie bekommen dann nur noch eine Teilrente. Einkommen, das über einer individuell errechneten Obergrenze ("Hinzuverdienstdeckel") liegt, wird in voller Höhe auf die verbliebene Teilrente angerechnet. Die Regelungen zum Hinzuverdienstdeckel sind im Jahr 2020 nicht anzuwenden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen und erhalten die Vollrente.