Zu gleich drei Gerichtsverhandlungen war ein 58-Jähriger ins Amtsgericht Würzburg geladen. Aber der Gründer des „Freistaats Lichtland“ kam nicht.
Warum, weiß niemand. Eine Entschuldigung ist dem Gericht nicht zugegangen. Vielleicht ist der Mann, der früher mal ein bekannter Weinbau-Funktionär war, zu beschäftigt. Immerhin ist er Staatschef. 2008 hat er seinen eigenen Freistaat im Freistaat gegründet – genau genommen am Rand eines Winzerstädtchens im Landkreis Würzburg.
Weil derartige Unternehmungen in Deutschland nicht vorgesehen sind, gibt es immer wieder Ärger: mit dem Bürgermeister, mit dem Landrat, mit einem Gerichtsvollzieher – und mit der Justiz. Der Reichsideologe aus der unterfränkischen Provinz fühlt sich nämlich nicht an die Gesetze der Bundesrepublik gebunden.
Vermutlich deshalb hat er 2016 Strafanzeige gegen den Würzburger Landrat Eberhard Nuß erstattet. „Körperverletzung“, „Nötigung“, „Erpressung“ und „Verfolgung Unschuldiger“ hat der „Synarch von Lichtland“ dem Kommunalpolitiker im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Streits vorgeworfen. Was Nuß tue, sei „psychoterroristischer Amts- und Rechtsmissbrauch“.
Strafbefehl über 1800 Euro
Wenig später bekam der oberste Lichtländler einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 60 Euro, seine Ehefrau, die offenbar an der Strafanzeige beteiligt war, war mit 20 Tagessätzen zu je 20 Euro dabei. Weil sie die jetzige Verhandlung schwänzten, wurde ihr Einspruch verworfen und der Angeklagte und seine Gattin müssen die 2200 Euro zahlen.
Damit nicht genug. Der 58-Jährige hat auch noch zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Würzburg am Bein. Eine wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Worts“, die andere wegen „falscher Verdächtigung“. Beide sollten ebenfalls jetzt verhandelt werden.
Es geht um einen Prozess im August 2016. Damals soll der „Synarch“ in James-Bond-Manier seine Tochter mit einer in einem Kugelschreiber versteckten Kamera ausgestattet haben. Offenbar war geplant, Text und Bilder ins Netz zu stellen. Auf jeden Fall soll die junge Frau auf Geheiß ihres Vaters als Zuschauerin eine Gerichtsverhandlung gegen ihn mitgeschnitten haben. „Verletzung der Vertraulichkeit des Worts“, nennt der Gesetzgeber so was.
Und dann ist da auch noch der Verdacht der „falschen Verdächtigung“. Laut Anklage fordert eine Berufsgenossenschaft von dem „Synarchen“ rund 1600 Euro, die er offenbar nicht zahlt.
Prozess wird neu terminiert
Von einem Gerichtsvollzieher, so die Anklage, behaupte der 58-Jährige, der Beamte habe ihm gar nicht die Gelegenheit gegeben, seine Schulden zu bezahlen. Er sei nur vor die Wahl gestellt worden, entweder eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben oder in Haft zu gehen. Das trug ihm eine Anklage wegen falscher Verdächtigung ein. Dadurch, dass die Angeklagten nicht erschienen sind, ist der Prozess natürlich nicht vom Tisch: Er wird neu terminiert.