Im Zuge der Beratungen für ein neues Konzept zur Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt will man jetzt den Hundehaltern entgegen kommen und gezielt Freilaufflächen, die sich fast ausschließlich am Stadtrand befinden, offiziell ausweisen.
Nach dem vorliegenden Konzept sollen diese Bereich auf den Mainwiesen in der Zellerau ab Waschplatz in Richtung Zell, an der Versbacher Straße (Grünanlage "Daxbaude"), im Frauenland auf dem Grünzug zwischen Sanderheinrichsleitenweg und Zeppelinstraße und Lehnleite ab Elfering Richtung Gerbrunn, am Mittleren Neubergweg (Gutental), am Heuchelhof am Straßburger Ring beim Schafbrunnen, Park "Bäume der Nationen" und im Rottenbaurer Grund im Bereich der ehemaligen Hühnerfarm liegen.
Zu großen Hunden zählen Tiere mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern, das sind erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge. Diese Regelung gilt nicht für Kampfhunde.
Damit wird gesetzlichen Forderungen Rechnung getragen, wonach solche Auslauf-Möglichkeiten vorgehalten werden müssen um dem natürlichen Bewegungsbedürfnis der Tiere zu entsprechen. Dies ist auch im Tierschutzgesetz verankert. Allerdings müssen die Hundehalter auch in diesen Bereichen ihre Tiere unter Kontrolle haben, stellte Kommunalreferent Wolfgang Kleiner im Stadtrat fest. Die Sicherheit von Joggern, Spaziergängern oder Radfahrern hat auch dort Vorrang und ist rechtlich geschützt.
Die neuen Hundeauslaufflächen am Stadtrand wurden in Abstimmung mit dem Gartenamt festgelegt. Möglichkeiten für ältere Hundehalter im Innenstadtbereich, etwa im Ringpark, können nicht ausgewiesen werden.