frage: Kann ein einzelner Anwohner, der sich gestört fühlt, eine längere Sperrzeit bewirken?
Wolfgang Kleiner: Eine Störung der Nachtruhe ab 22 Uhr darf nicht nur gefühlsmäßig sein, sie muss auch belegt werden. Das lässt sich durch Messungen feststellen. Werden die Grenzwerte überschritten, erhält der Gastwirt Auflagen zur Lärmsenkung. Wenn es dadurch nicht möglich ist, eine für Anlieger erträgliche Situation zu schaffen, wird die Sperrzeit verlängert.
Inwieweit macht die Gastronomie von dem neuen Angebot Gebrauch?
kleiner: Etwa 25 gastronomische Betriebe hatten bis zur Neuregelung eine verkürzte Sperrzeit. Ich gehe davon aus, dass diese Betriebe die neue Sperrzeit-Regelung in vollem Umfang nutzen werden.
Gab's schon verstärkt Beschwerden von Anwohnern?
kleiner: Beschwerden von Anwohnern in der Nähe von Gaststätten sind an der Tagesordnung, da in den meisten Lokalen Musik gespielt wird. Auch beim Verlassen der Lokale kommt es immer wieder zu Ruhestörungen durch diskutierende oder lärmende Besucher. In begründeten Fällen gibt's Sanktionen.
Hat die Lockerung der Sperrzeit Auswirkungen auf die Freiluft-Gastronomie?
kleiner: Die Sperrzeit-Regelung gilt nicht für Biergärten und Außenschankflächen. Für diese Bereiche gilt die in der Biergarten-Verordnung festgelegte Sperrzeit von 23 bis 7 Uhr. Auch hier hat die Stadt das Recht, abweichende Regelungen zur Wahrung des Lärmschutzes treffen.