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Würzburg
Förderung von Kulturprojekten: Anträge für den Bildungs-Kulturfonds bis 1. März einreichen
Bearbeitet von Corinna Petzold
 |  aktualisiert: 01.02.2024 02:51 Uhr

Um dem kulturellen Leben in allen Landesteilen zusätzliche Impulse zu geben, wurde 1996 der Kulturfonds Bayern ins Leben gerufen. Aus Mitteln des Kulturfonds werden seither jedes Jahr zahlreiche innovative Projektideen und Kulturprojekte im Freistaat gefördert, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken, der folgende Informationen entnommen sind.

Die Regierung von Unterfranken weist in diesem Zusammenhang auf die Antragsfrist für den Kulturfonds Bayern im Bereich Bildung hin. Anträge auf Förderung von Maßnahmen für das Förderjahr beziehungsweise Schuljahr 2024/2025 müssen bis spätestens 1. März eingereicht werden. 

Im Mittelpunkt steht das Gestalten

Der Kulturfonds Bayern umfasst verschiedene Bereiche. Die Förderung im Bereich Bildung hat das Ziel, partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, zu unterstützen. Es soll die Durchführung von Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmer ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst zum Beispiel Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. 

Ein Antrag benötigt neben dem Antragsformular unter anderem eine detaillierte und aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan, aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmer und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen, und ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan. Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte juristische Personen, wie Kommunen, Vereine, Fördervereine von Schulen, Stiftungen, oder ähnliches mit Sitz in Bayern. Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Fördersätze liegen – je nach Art des beantragten Projekts – zwischen 60 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Anträge können bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, schriftlich oder per E-Mail (poststelle@reg-ufr.bayern.de) gestellt werden. Weitere Informationen unter www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html.

 
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