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Würzburg
Förderprogramm "Streuobst für alle": Fragen und Antworten zur Bestellung
Die Anzahl der Streuobstbäume im Landkreis Würzburg, sowie in ganz Bayern, ist dramatisch zurückgegangen (Symbolbild).
Foto: Johannes Kiefer | Die Anzahl der Streuobstbäume im Landkreis Würzburg, sowie in ganz Bayern, ist dramatisch zurückgegangen (Symbolbild).
Bearbeitet von Franziska Schmitt
 |  aktualisiert: 28.07.2024 02:42 Uhr

Streuobstwiesen sind eine in Bayern über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit großer Bedeutung für die Kulturlandschaft, die Artenvielfalt, Klimaanpassung aber auch die Selbstversorgung eines jeden einzelnen. In den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der Streuobstbäume im Landkreis Würzburg so wie in ganz Bayern dramatisch zurückgegangen. Der Streuobstpakt der bayerischen Staatsregierung hat das Ziel, bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von rund einer Million neuen Streuobstbäumen zu fördern. Das teilt das Landratsamt in einem Schreiben mit, dem folgenden Informationen entnommen sind.

Mit dem Förderprogramm "Streuobst für alle!" wird der Kauf hochstämmiger Obstgehölze gefördert (Stammhöhe mindestens 1,40 Meter). Jeder Grundstücksbesitzer kann sich an der Aktion beteiligen und Bäume in Bayern pflanzen. Die Frist für den Eingang der Bestellung ist der 26. Juli. Die Ausgabe der Bäume wird im Herbst 2024 (etwa November) per E-Mail an die Besteller angekündigt und erfolgt auf dem Gelände des Landratsamtes.

Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie hoch ist die mögliche Förderung?

Gefördert wird der Kauf vom Amt für Ländliche Entwicklung mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum.

Welche Bäume sind förderfähig?

Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

Wie sind die Kosten im Verhältnis zur Fördersumme einzuordnen?

Für normale Streuobstbäume (Birne, Apfel, Quitte, Zwetschge, Kirsche) sind 45 Euro in der Regel ausreichend, um die Kosten komplett zu begleichen. Wildobstbäume sind häufig teurer (etwa 100 Euro), weshalb Bürgerinnen und Bürger, die einen solchen Baum erhalten möchten, für die höheren Kosten aufkommen müssen. Sie erhalten über die Mehrkosten eine Rechnung.

Welche Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind die Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette, die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja, Hasel, Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Bäumen pro Hektar) sowie Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die behördlich vorgeschrieben sind und Bäume, die schon durch andere Förderprogramme gepflanzt werden.

Benötigt werden Angaben zur gewünschten Baumanzahl, Art und Sorte sowie zum Pflanzort (Adresse bzw. Flurnummer). Alle weiteren Informationen gibt es nach Eingang der Bestellung (mögliche Mehrkosten, möglicher Bezugszeitraum etc.) per E-Mail.

Bei Fragen zur Förderung und Bestellung können sich Interessierte aus dem Landkreis Würzburg an Jessica Tokarek, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege, oder Lena Wunderlich, Streuobstberaterin, unter streuobst@lra-wue.bayern.de oder Tel.: (0931) 8003-5463 oder (0931) 8003-5456 wenden.

 
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