Eine Jahre zurückliegende Statistenrolle in einem Film, der unter Kunst fällt, brachte einen 43-Jährigen jetzt vors Amtsgericht. Da hatte der Mann, wenn man vom Richter absieht, nun die Hauptrolle und wurde wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 6250 Euro verurteilt, obwohl er versicherte, dass er nur Patriot, aber doch kein Rechtsradikaler sei. Er hatte Bilder mit Hakenkreuzen, entstanden in China bei den Dreharbeiten für den Film „John Rabe“, ins Netz gestellt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
Zustimmende Kommentare auf facebook
Er sei einfach stolz gewesen auf seine Rolle, so der Angeklagte, „niedere Beweggründe“, gemeint rechtsradikale, habe er nicht gehabt. In dem Film aus dem Jahr 2009 geht es um die wahre Geschichte eines Hamburger Kaufmanns, NSDAP-Mitglied, der als Chef der Siemens-Niederlassung in China über 200 000 Menschen vor Angriffen der mit Nazi-Deutschland verbündeten Japaner gerettet hat und deswegen den Beinamen „der Schindler von China“ bekam.
Bilder, die der Angeklagte auf facebook parkte, waren dort zum Teil jahrelang zu sehen und zeigen ihn unter anderem in historischer Umgebung vor einem Pkw mit Hakenkreuz-Wimpeln auf den Kotflügeln vorn. Angesprochen fühlten sich davon viele Nutzer mit oft einschlägig-deutlichen, zustimmenden Kommentaren bis zu „Führer, ich besuche dich in der Wolfsschanze“.
Die Wirkung der Bilder unterschätzt
Dafür könne er doch nichts, erklärte der Angeklagte, er habe sich da keine Gedanken gemacht und die Wirkung der Bilder unterschätzt. Dass auch ein Eisernes Kreuz in den facebook-Text eingebaut war, lasse schon eine gewisse Gesinnung erkennen, meinte aber Richter Thomas Behl. Ebenso ging es ihm angesichts einer schwarz-rot-goldenen Flagge mit „Marschieren für Deutschland – Gemeinsam sind wir stark“. Die Aussage wollte der Angeklagte ganz unpolitisch vor dem Hintergrund privater Märsche durch die Republik sehen, die er unternommen hatte. Ausschlaggebend sei, so das Gericht, welchen Eindruck die Beiträge beim objektiven Betrachter hinterlassen.
Oberstaatanswalt glaubte dem Angeklagten nicht
Er glaube dem Angeklagten, soweit es um die Motivation geht, kein Wort, sagte Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht und interpretierte so auch das Outfit des Angeklagten, ganz in Schwarz mit einer aus der Nazi-Zeit bekannten kurzen Scheitel-Frisur. Angesichts einer bereits zur Bewährung ausgesetzten Vorstrafe hielt der Oberstaatsanwalt zehn Monate, noch mal mit Hängen und Würgen zur Bewährung ausgesetzt, für erforderlich. Der Verteidiger regte die Einstellung des Verfahrens an oder höchstens eine Strafe im untersten Bereich.