
Im Mittelpunkt der 18. Stolpersteinverlegung in Würzburg stand ein ermordeter Homosexueller: Ferdinand Boxhorn, geboren am 22. November 1892 in Würzburg, vergast am 15. Juli 1941 in der sächsischen Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein.
Boxhorns letzter freiwilliger Wohnort war das Anwesen Alte Kasernstraße 3 im Mainviertel. Heute steht an dieser Stelle das Anwesen mit der Hausnummer 1. Dort sprach Oberbürgermeister Christian Schuchardt zu gut 40 Zuhörern, während der Hagener Künstler Gunter Demnig den Stolperstein verlegte. Der OB erinnerte daran, dass Homosexuelle in einigen Ländern immer noch mit dem Tod oder mit langen Haftstrafen bedroht werden. Selbst in Europa gebe es Länder, die Schwule und Lesben gesetzlich und gesellschaftlich diskriminieren, in denen ihnen kaum möglich sei, „ein freies, glückliches und selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft zu führen“.
Schuchardt warnte davor, sich „selbstgerecht zurückzulehnen“. Zwar hätten homosexuelle Männer heute in Würzburg einen besseren Stand als von 20 Jahren, er bezweifle aber, dass sie „an jedem Arbeitsplatz, in jedem Verein, in jeder Religionsgemeinschaft gleichberechtigt willkommen“ sind. Er sagte, er sei „froh und dankbar“, wenn homosexuelle Aktivisten „nicht nachlassen, uns mit Forderungen nach Gleichberechtigung zu konfrontieren“. Schuchardt forderte auf, „jeden Ansatz und jede Form von Diskriminierung, Zurücksetzung oder Benachteiligung von Minderheiten zu bekämpfen“. Alle hätten „ihren Platz in der Mitte unserer Stadtgesellschaft“, dafür stünden die Stolpersteine und das Andenken an Ferdinand Boxhorn.
Stephan Probst, ein 45-jähriger Projektmanager aus Köln, hat Boxhorns Schicksal erforscht. Dem Publikum stellte er ihn als einen selbstbewussten schwulen Mann vor, der offen zu seiner sexuellen Orientierung stand. Zweimal wurde Boxhorn zu Haftstrafen verurteilt, weil er Männer liebte.
Am 11. Mai 1935 wurde er zum ersten Mal im Zuge einer Großrazzia festgenommen. Probst berichtet von „klassischer Polizeiarbeit“, mit der die Gestapo gegen schwule Netzwerke und Freundeskreise ermittelte. Rechtliche Grundlage war der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches, mit dem das Kaiserreich 1872 Sex zwischen Männern unter Strafe stellte. Erst 1994 schaffte der Bundestag den diskriminierenden Paragrafen ab.
Probst zufolge fand die öffentliche Verhandlung gegen Boxhorn und 19 seiner Freunde vom 8. bis 11. Januar 1936 vor dem Landgericht Würzburg statt. Richter und Staatsanwalt machten intime Details öffentlich. Boxhorns sexuelle Orientierung wurde „in den Schmutz gezogen und zu einer Straftat herabgewürdigt“. Er aber habe sich nicht einschüchtern lassen, er sei „mit Mut und Entschlossenheit für sich“ eingetreten und habe den Namen seines Partners nicht preisgegeben.
Das Gericht verkündete teilweise langjährige Haftstrafen. Boxhorn wurde zu neun Monaten Gefängnis in Nürnberg verurteilt.
Die Haftbedingungen seien katastrophal gewesen, Boxhorn an einer Tuberkulose erkrankt. Nach fünf Monaten entließ ihn das Gefängnis wegen Haftunfähigkeit. Zu diesem Zeitpunkt, so Probst, war sein Leben zerstört. Er hatte seine Arbeit verloren und war Invalide.
Zwei Jahre später verurteilte das Schöffengericht Würzburg Boxhorn erneut nach Paragraf 175 zu sechs Monaten Haft. Boxhorn verbüßte sie in der Tuberkuloseabteilung des Gefängnisses Hohenasperg.
Am 14. September 1940 nahm ihn die Kriminalpolizei wieder fest. Im November 1940 wurde er im KZ Dachau unter verschärften Bedingungen interniert. Im Dezember 1940 brachten ihn die NS-Schergen ins KZ Buchenwald, in die, so Probst, „gefürchtete Strafkompanie“. Im Sommer 1941 kann er nicht mehr.
In den KZ-Akten steht am 23. Juli 1941 vermerkt, er sei an einer Lungentuberkulose gestorben. Das war eine Lüge.
Mehr als 60 Jahre später brachten Historiker laut Probst die Wahrheit ans Licht. Die Lagerleitung hatte Maßnahmen gegen arbeitsunfähige und kranke Häftlinge beschlossen. Ärzte entschieden, wer leben dürfe und wer sterben müsse.
Am 15 Juli 1941 mussten sich 93 Häftlinge am Haupttor des KZ einfinden, Boxhorn unter ihnen. Sie wurden auf mehreren Lastwagen in die Heil- und Pflegeanstalt Pirna-Sonnenstein gebracht und in einem, als Gemeinschaftsdusche getarnten, Raum von Ärzten mit Kohlenstoffmonoxid vergiftet.
Boxhorns Gestapo-Akte wurde vernichtet. Probst und die Recherchegruppe des Arbeitskreises Stolpersteine fanden kein Bild von ihm.
Unter www.stolpersteine-wuerzburg.de sind die Schicksale von 426 Würzburger Nazi-Opfern dokumentiert.
Die 22 neuen Stolpersteine erinnern an
Ferdinand Boxhorn (Alte Kasernstraße 1),
Ernst, Mirjam, Werner und Sanny Essinger (Glockengasse 4),
Anna Lachmann (Röntgenring 5),
Amalia Stern, Leo, Simon und Gertraud Schäler (Beim Grafeneckart 13),
Heinrich und Lina Leib (Ludwigstraße 23a),
Karoline Fuhrmann, Nanni Gerst, Dora Schaul (Dürerstraße 20),
Ludwig Oppenheim (Arndtstraße 25),
Alfred, Irma, Friedrich und Ferdinand Selig (Crevennastraße 11),
Hans-Heinz Ehrenbacher und Annelore Reis (Max-Reger-Straße 10).