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Sanderau
Familiengeld für alle Landkreis-Familien ist sicher
Traudl Baumeister
Traudl Baumeister
 |  aktualisiert: 02.04.2019 12:44 Uhr

Die Einführung des Familiengeldes in Bayern zum 1. August 2018 hat für viel Wirbel gesorgt und zu Ungleichbehandlung geführt. Bei den von den staatlichen Jobcentern betreuten Familien im Hartz-IV-Bezug werden die monatlich verfügbaren 200 Euro für zwei- und dreijährige Kinder nach Rechtsauffassung des Bundessozialministeriums auf Sozialleistungen (Hartz-IV-Bezug) angerechnet.

Anderes gilt für die zehn Options-Kommunen im Freistaat, die als kommunale Träger die Aufgabe der Jobcenter selbst übernommen haben, wie beispielsweise auch der Landkreis Würzburg. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als zuständige Aufsichtsbehörde hat diese Kommunen angewiesen, die Gelder in voller Höhe auszuzahlen, ohne Anrechnung auf die Harzt-IV-Leistungen. Dort werden also alle Familien mit Kindern im entsprechenden Alter gleich behandelt.

Als eine der Optionskommunen verfährt auch der Landkreis Würzburg so - und muss in keinem Fall Regressforderungen fürchten. Das jedenfalls erläuterte den Mitgliedern des Sozialausschusses Michael Schumacher, der Fachbereichsleiter Haushalt und Recht im Jobcenter des Landkreises Würzburg.

Denn selbst wenn die unterschiedliche Rechtsauffassung in Land und Bund zur gerichtlichen Klärung und einem ober- oder höchstrichterlichen Urteil führe, das die Auffassung des Bundes bestätige, könne dieser die Optionskommunen als zugelassene kommunale Träger nicht in Regress nehmen.

Grund für die Zusicherung

Das bayerische Staatsministerium begründet diese Zusicherung folgendermaßen: Dem Bund stehe, "mit Rücksicht auf die Aufsichtsrechte der Länder", ein Prüfrecht nur dann zu, wenn das Tun eines kommunalen Trägers auf einer "unvertretbaren Rechtsauffassung" basiert. Bei einer ausdrücklichen entsprechenden Weisung des zuständigen Landesministeriums - wie in diesem Fall - könne man davon aber grundsätzlich nicht sprechen.

Eine Rückforderung der "zuviel" ausgezahlten Gelder des Bundes von den betroffenen Kommunen sei damit unmöglich. Statt der Optionskommunen steht dann gegebenenfalls ausschließlich der Freistaat dem Bund gegenüber in der Regresspflicht.

 
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  • M. S.
    Vielen Dank für den Hinweis und das sorgfältige Lesen. Wir haben es korrigiert!
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