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OCHSENFURT
Familien bei Bauplatzvergabe bevorzugt
Claudia Schuhmann
 |  aktualisiert: 14.07.2017 04:17 Uhr

Nach welchen Kriterien sollen künftig städtische Bauplätze vergeben werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Ochsenfurter Stadtrat im öffentlichen Teil der Sitzung. Zunächst sollte das Thema nichtöffentlich abgehandelt werden. Wolfgang Karl (CSU) jedoch sah den Punkt dort falsch verortet und erreichte ohne Widerstände eine Behandlung im öffentlichen Teil.

Es geht um die Ausgestaltung eines Vergabekatalogs, den die Stadt zur Grundlage bei der Bewerbung um die in den Ortsteilen Erlach, Hopferstadt und Goßmannsdorf gerade entstehenden Bauplätze machen möchte. Im Bauausschuss sei das Thema bereits heiß diskutiert worden, sagte Bürgermeister Peter Juks (UWG). Kommunen wenden ganz unterschiedliche Verfahren an. So können Bauplätze einfach verlost werden. Andere Gemeinden setzen auf das „Windhundprinzip“: Wer sich zuerst bewirbt, erhält den Zuschlag. Bisweilen werden Bauplätze auch nach Höchstgebot vergeben.

Weder Los noch Windhundprinzip

All diese Varianten sagten dem Bauausschuss nicht zu. Die Verwaltung stellt sich vielmehr einen Kriterienkatalog vor, bei dem die individuelle Situation der Bauwerber mit Punkten gewichtet wird. Denn die Stadt möchte insbesondere Familien eine Chance geben, und in Sonderheit solchen, die aus Ochsenfurt stammen. Auch der Zeitpunkt der Bewerbung wirkt sich unter anderem auf die zu ergatternden Punkte aus.

Bei aller Ernsthaftigkeit regte die Diskussion stellenweise zum Schmunzeln an. So ging es um die unterschiedliche Gewichtung von Ehepaaren, Einzelpersonen, zusammen oder noch in getrennten Wohnungen lebenden Paaren, jeweils unter Berücksichtigung vorhandener oder nicht vorhandener Kinder. So kompliziert müsse man es doch nicht machen, sagte Wolfgang Karl und schlug vor, lediglich danach zu unterscheiden, ob Kinder da sind oder nicht. Kinder ergeben bei der Bewertung mehr Punkte. Für diese Vereinfachung sprachen sich die Stadträte aus.

Letzte Entscheidung liegt bei der Stadt

Hier drängte es Barsom Aktas (UWG) zu einem berechtigten Einwand: Schließlich schlummere auch in Paaren ohne Kinder ein diesbezügliches Zukunftspotenzial, sagte er sinngemäß. Für Bert Eitschberger (SPD) stellte sich die Frage, ob man eine schwangere Alleinerziehende vernünftigerweise als Einzelperson werten könne. Eitschberger wünscht sich für solche Sonderfälle mehr Flexibilität. Die letzte Entscheidung darüber, wer den begehrten Bauplatz erhält, soll jedenfalls bei der Stadt liegen, stellte Bauamtsleiterin Elisabeth Balk klar.

Eine solche Entscheidung wäre dann zu treffen, wenn es für einen Bauplatz mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt. Joachim Eck (SPD) sprach sich in diesen Fällen für den Losentscheid aus, damit es nicht zu einem Bauwerber-Casting komme, bei dem jeder sein persönliches Image auf Hochglanz polieren muss.

Diskussionen gab es auch um den Zeitraum der Fertigstellung. Es soll festgelegt werden, dass zwischen Beurkundung des Kaufs und Bezugsfertigkeit des Wohnhauses nicht mehr als drei Jahre liegen dürfen. Das erschien einigen Ratsmitgliedern reichlich kurz. Gemäß der Vorgabe müsste also ein Häuslebauer, der es drei Jahre nach Kauf erst bis zum Rohbau gebracht hat, sein Grundstück wieder zurückgeben.

Beginn der Bewerbungsfrist klar kommunizieren

In der Praxis laufe das anders, beruhigte Peter Juks. Denn die Regelung soll nur verhindern, dass Grundstücksspekulanten Bauplätze erwerben, aber dort nichts bauen und den Grund zu einem viel späteren Zeitpunkt für deutlich mehr Geld weiterveräußern. Wer also mit seinem Bau schon fortgeschritten ist, wird sich vermutlich wenig Sorgen machen müssen. Die Stadträte einigten sich auch darauf, den Beginn der Bewerbungsfrist klar zu kommunizieren und stimmten geschlossen für den Vergabekatalog.

 
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