
Irreführende Informationen auf den Etiketten von mehr als 3500 Flaschen Wein haben dazu geführt, dass sich ein Winzer aus einer Landkreisgemeinde südlich von Würzburg am Mittwoch vor Gericht verantworten musste. Der 36-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, den er wegen eines Verstoßes gegen das Weingesetz im vergangenen November zugestellt bekam.
Auf den Etiketten von 3558 Flaschen Wein seines Weinguts, die laut Strafbefehl für 4,50 Euro verkauft werden sollten, war eine Prüfnummer der Regierung von Unterfranken abgedruckt, die das Erzeugnis als „Qualitätswein“ auswies. Das Problem: Der Angeklagte hatte nie eine Qualitätsweinprüfung beantragt und bei der Weinprüfstelle am Würzburger Peterplatz auch keine Proben vorbeigebracht.
Dem angeklagten Winzer geht es vor Gericht vor allem um zwei Dinge
Ohne die gesetzlich vorgeschriebene rechtliche, chemische und geschmackliche Prüfung seines Weins war die Bezeichnung eines Landweins als "Qualitätswein" eine Irreführung der Verbraucher und damit ein Vergehen nach Paragraf 49 Weingesetz. Der Angeklagte stritt die Tat auch gar nicht ab. Bei seinem Einspruch gegen den Strafbefehl ging es ihm vielmehr um zwei Dinge: Zum einen wollte er die darin verhängte Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro (50 Tagessätze à 100 Euro) deutlich reduzieren.
Zum anderen wollte er dem Gericht gerne erklären, wie es zu dem Etikettenschwindel kommen konnte. Die Tat sei nicht vorsätzlich erfolgt, sondern ein „Flüchtigkeitsfehler“ in einer schwierigen Situation gewesen, nachdem sich ein Konkurrent den Namen einer bekannten Weinlage hatte schützen lassen. „Wir haben keinen Wein in der Pfalz oder in Italien gekauft und dann einfach ein Etikett auf die Flaschen geklebt. Ich will mich aber nicht herausreden, es war unser Fehler“, so der 36-Jährige. „Es tut gut für das Gewissen, dass man hier gehört wurde“, sagte er am Ende eines kurzen Prozesses zu Strafrichter Jürgen Weber.
Erspart hat er sich durch die falsche Prüfnummer lediglich 22 Euro Prüfgebühr und 41 Euro Auslagen für die Weinprüfung. Auf das Gütesiegel „Qualitätswein“ will das Weingut in Zukunft übrigens grundsätzlich verzichten: „Wir haben durch die Prüfnummer keinen Benefit und verkaufen unsere Weine nur noch als Landwein.“
Das Einkommen eines kleinen Winzers erlaube keine vernünftige Altersvorsorge
Der Rest der Verhandlung drehte sich um die schwierige Lage seines kleinen Weinguts und die Einkommensverhältnisse, die nach seinen Worten nicht einmal eine vernünftige Altersvorsorge für sich und seine Familie erlauben. Das letzte gute Jahr mit 60.000 abgefüllten Flaschen habe der kleine Familienbetrieb 2018 gehabt, in diesem Jahr werde die Ernte, unter anderem wegen Frostschäden, für etwa ein Viertel davon reichen: „Wir sind in einer harten Situation und überlegen, wie es weitergeht“, betonte der Angeklagte.
Im letzten Jahresabschluss habe der Betrieb nach Steuern rund 60.000 Euro Gewinn abgeworfen, sein monatliches Durchschnittseinkommen bezifferte der 36-Jährige auf rund 2.000 Euro. Dass er nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hatte, kam ihm zugute: Das Gericht reduzierte die Tagessatzhöhe auf 55 Euro und die Geldstrafe damit auf 2.750 Euro. Allerdings seien mehr als 3500 Flaschen ein „nicht unerheblicher Anteil an der Gesamtproduktion“ gewesen, sagte Strafrichter Jürgen Weber. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.