350 Euro hatte ein 39-Jähriger in der linken Hosentasche, als die Polizei am 12. Januar sein Auto an der Autobahn bei Würzburg anhielt. Weil es sich bei den Scheinen um Falschgeld handelte, wurde der Rumäne sofort in U-Haft genommen. Nun ist sein Prozess.
„Geldfälschung“ wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Unter diesen Begriff fällt nämlich nicht nur der Druck von falschen Banknoten. Auch wer sich Blüten verschafft, um sie unters Volk zu bringen, wird für diesen Straftatbestand angeklagt.
Angeklagter räumt Vorwurf ein
Der große, schwere Mann, der mit seiner Familie seit 15 Jahren in Belgien lebt, hört die Worte des Staatsanwalts ohne sichtbare Regung. Eine Dolmetscherin übersetzt sie für ihn, auch seine Verteidigerin spricht rumänisch.
Ihr Mandant räume die Vorwürfe ein, sagt sie. Er habe gewusst, dass er Falschgeld bei sich hatte. Deshalb habe er es auch getrennt von seinen echten Scheinen aufbewahrt. Allerdings sei der Mann keineswegs nach Deutschland gekommen, „um hier Straftaten zu begehen“. Vielmehr sei er auf dem Weg zur Beerdigung eines Familienmitglieds in Duisburg gewesen, als die Polizei ihn im Januar stoppte. Dass der Weg von Belgien ins Ruhrgebiet nicht unbedingt über Würzburg führt, sagt sie nicht.
Die Hoffnung auf Bewährung
Den Staatsanwalt interessiert, woher der 39-Jährige das Falschgeld hatte. „Würden Sie uns das sagen?“, fragt er den Angeklagten. Der schüttelt kaum merklich den Kopf. Im Zuschauerraum schluchzt seine Frau, die zusammen mit anderen Angehörigen nach Würzburg gereist ist – in der Hoffnung, den Mann mit nach Hause nehmen zu können.
Der Staatsanwalt fordert für den 39-Jährigen, der seit viereinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzt, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Für die Verteidigerin bleibt da nicht mehr viel zu sagen. Auch sie will eine Bewährungschance für ihren Mandanten.
Mit der Familie zum Friedrich-Bergius-Ring
Nach kurzer Beratung verurteilt das Gericht den Vater von zwei erwachsenen Kindern wegen Geldfälschung zu einem Jahr und einem Monat und setzt die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der 39-Jährige 750 Euro in zehn Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Sein Haftbefehl wird aufgehoben.
Das Angebot der beiden Polizisten, die ihn aus der Justizvollzugsanstalt zum Prozess gefahren haben, ihn auch wieder dorthin zurück zu bringen, damit er seine Sachen holen kann, schlägt er aus. Er möchte lieber mit der Familie zum Friedrich-Bergius-Ring fahren.