Die Ermittler haben ihre Akten über den ungeklärten Tod einer 71-Jährigen aus Erlabrunn (Lkr. Würzburg) noch nicht geschlossen. Man prüfe sorgfältig, um keinen Unschuldigen zu bezichtigen, heißt es in Ermittlerkreisen – auch wenn es deutliche Hinweise auf den Ablauf des Geschehens gibt.
Der Tod der beliebten 71-Jährigen im Januar 2016 und die folgenden umfangreichen Ermittlungen sind nicht nur in dem Winzerort vor den Toren Würzburgs weiterhin ein Thema. Auch wenn es in den vergangenen Wochen um die Polizeiarbeit – zumindest soweit sie öffentlich wahrnehmbar war – ruhig geworden schien, so beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft sehr intensiv mit dem Fall: „Die Ermittlungen dauern an“, bestätigt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen dieser Redaktion. Die Erkenntnisse, die man bisher gewonnen habe, würden derzeit noch einmal von technischen Sachverständigen geprüft. „Das braucht nun mal seine Zeit“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, ohne Einzelheiten preiszugeben.
Notarzt konnte nur Tod einer 71-Jährigen feststellen
Der Polizei war am Dienstag, 5. Januar 2016, gegen 8 Uhr, mitgeteilt worden, dass in der Würzburger Straße in Erlabrunn eine leblose Person liege. Der Notarzt stellte den Tod der 71-Jährigen vor ihrem Haus fest. Zunächst sah vieles nach einem Sturz bei Glatteis aus, bei dem sie zu Tode gekommen sein könnte. Doch eine Obduktion ergab konkrete Hinweise darauf, dass ein Verkehrsunfall mit Unfallflucht das tragische Ereignis verursacht haben dürfte. „Die Spuren ließen den Schluss auf einen Zusammenstoß mit einem Fahrzeug zu“, sagte ein Ermittler der Redaktion.
30 Spezialisten arbeiten an Fall
In der Ermittlungskommission „Erlabrunn“ arbeiteten zeitweise bis zu 30 Spezialisten der Verkehrspolizeiinspektion in Biebelried, Beamte der Kriminalpolizei Würzburg, des Bayerischen Landeskriminalamtes, der Rechtsmedizin Würzburg und eine technische Sachverständige an der Aufklärung. Es gab mehrere Zeugenaufrufe und mehr als 100 Zeugenvernehmungen sowie zahlreiche Befragungen.
Durch ein 3-D-Messverfahren wird versucht, den Unfallablauf exakt zu rekonstruieren. Die Ermittler haben eine Reihe von Fahrzeugen genauestens auf Unfallspuren untersucht. Darunter war, wie bereits berichtet, auch ein kommunales Streufahrzeug, das in den Fokus der Ermittlungen rückte.
Im Abschlussbericht der Ermittlungskommission wird ein Tatverdächtiger benannt. Ein Strafverfahren ist eingeleitet. Das bedeutet: Bei der bisherigen Bewertung der Ergebnisse besteht zumindest der Anfangsverdacht dafür, dass der Beschuldigte der fahrlässigen Tötung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig sein könnte.
Mehrere Personen wurden bereits richterlich vernommen. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, wie sie alle Informationen bewertet. Allzu lange dürfte die Prüfung der Ergebnisse durch die technischen Sachverständigen nicht mehr dauern. Aufgrund ihrer Empfehlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann, ob sie Anklage erhebt oder die Akte schließt.