
Besuch von der Fachhochschule Würzburg: Die Seniorenwohnanlage am Hubland und Miravilla – Service-Wohnen Hubland waren Gastgeber für eine Vorlesung des Studiengangs Pflege- und Gesundheitsmanagement. Es ging um Rechtsfragen des Wohnens im Alter. Das schreiben die Senioreneinrichtungen in einer Pressemitteilung.
Nach einem Überblick über das Leistungsspektrum des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg erläuterte Prof. Alexander Schraml, Geschäftsführer der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg und FH-Lehrbeauftragter, die unterschiedlichen Wohn- und Hilfeformen.
War früher das „klassische“ Altenheim eine gängige Versorgungsform, so wurde diese vor einigen Jahren durch das „Betreute Wohnen“ abgelöst. Selbstständigkeit im Alter sei seitdem die Maßgabe. Dementsprechend gestaltet sein müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Mietvertrag auf Lebenszeit, ein Dienstvertrag für den Ansprechpartner und Koordinator vor Ort sowie Wahlfreiheit bei allen weiteren Pflege- und Versorgungsleistungen.
Rechtssicherheit und Qualitätsgarantie schaffe hierfür das Qualitätssiegel der Bayerischen Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen, das die Wohnanlage „Miravilla“ von Anfang an besaß. Dieses umfasse nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch konzeptionelle und architektonische Anforderungen.
Barrierefreiheit, Brandschutz und bauliche Details zur Unterstützung älterer Menschen sind von besonderer Bedeutung. Mit einem Rundgang durch die Seniorenwohnanlage am Hubland und einem Blick über Würzburg von der Wohngruppe „Villa Franconia“ endete die „etwas andere Vorlesung“.
Im Pflegefall würden auch immer mehr ambulant betreute Wohngemeinschaften an Bedeutung gewinnen. Eine optimale pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung könne mit einer wohnlichen Atmosphäre und einem hohen Maß an Selbstverwaltung kombiniert werden. „Besonders für kleinere Gemeinden und Pflegebedürftige mit einem niedrigen Pflegegrad kann dies eine Alternative zum Pflegeheim sein“, so Schraml.
Ein besonderes Augenmerk sei aber auf die gesetzlichen Anforderungen an die Organisation und vertragliche Ausgestaltung derartiger Wohngemeinschaften zu legen.
Ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewähre die Versorgung in einem Pflegeheim. Das Pflegeversicherungsrecht und das Heimrecht gewährleisteten umfassenden Schutz des Bewohners hinsichtlich des Vertragsinhalts, des Heimentgelts und des Kündigungsschutzes. Dies sei aber im Hinblick auf die Hilfsbedürftigkeit der Bewohner in der letzten Lebensphase auch durchaus gerechtfertigt, so Schraml.