Das auf Verordnung aus dem Jahr 1967 bestehende Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Mainufer und Volkenberg" soll massiv erweitert werden. So will es die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg. Die Zielsetzung wird begründet mit dem "Erhalt des naturschutzfachlich und landschaftlich hochwertigen Zustand". Zustimmung oder gar Begeisterung hierzu sieht allerdings anders aus als die Reaktionen der etwa 60 Besucher einer Vorab-Information in der TSV-Turnhalle in Erlabrunn durch den zuständigen Fachbereichsleiter Thomas Pabst sowie zwei weiteren Mitarbeitern.
Nach einer ersten Informationsveranstaltung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg in Erlabrunn scheint das dabei von Fachbereichsleiter Thomas Pabst ausgegebene Ziel "größtmöglicher Akzeptanz in der Bevölkerung, trotz eventueller Einschränkungen" weit entfernt. Gleichwohl versprach Pabst die Menschen mitnehmen zu wollen bei der Erstellung einer neuen Verordnung. Die Notwendigkeit der Anpassung des LSG "Mainufer und Volkenberg" sei begründet durch dessen Beschreibung und Umgriff im Text und Karte. Eine Änderung sei in zwei Abschnitten beabsichtigt, so Pabst.
Der erste Schritt betreffe laut Pabst den Bereich von Mainufer und Mainauen zwischen Zell und der Landkreisgrenze vor Zellingen. Hier soll das bestehende LSG erweitert werden, vom Mainufer bis zur Staatsstraße 2300. Der zweite Schritt der Änderung gelte dem bereits als LSG ausgewiesenen Volkenberg. In diesem Zusammenhang machte Pabst auf ein deutlich umfassenderes "landschaftliches Vorbehaltsgebiet" aufmerksam. Dieses reicht, analog zum beabsichtigten künftigen LSG bei einem Gesamtumfang von fast 380 Hektar, mit geringen jeweiligen Puffern von der Wohnbebauung Leinachs bis zur Bebauungsgrenze der Gemeinde Erlabrunn. Auf deren Gemarkung beinhaltet das Gebiet neben dem rund 60 Hektar umfassenden Schwarzkiefernwald insbesondere Streuobstwiesen und Weinberge.
Konsequenzen bei der Bewirtschaftung
Für Erlabrunns Bevölkerung ist die beabsichtigte LSG-Erweiterung gravierend. Laut stellvertretendem Bürgermeister Jürgen Ködel (CSU) "sollen statt bisher einem Viertel der landwirtschaftlich oder durch Weinbau bewirtschafteten Flächen künftig Dreiviertel von der LSG-Erweiterung betroffen sein - mit den entsprechenden Einschränkungen und Konsequenzen bei der Bewirtschaftung. Entsprechend liegen die Interessen zwischen Behörde und Bevölkerung weit auseinander, wie die kontroverse Diskussion bestätigte.
Für die Untere Naturschutzbehörde steht durch die Erweiterung des LSG die Schaffung von Rechtssicherheit und die Erlaubnispflicht in dem betreffenden Bereich im Vordergrund. Mehrere Winzer, aber auch zahlreiche Eigentümer von Streuobstwiesen kritisierten das Vorhaben scharf. Sie befürchten finanzielle und existenzielle Konsequenzen.
"Greift neben dem von der EU geplanten Verbot für Pestizide auch die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes bedeutet dies für uns Winzer: Der Wert eines Weinbergs in einem Landschaftsschutzgebiet sinkt von 30.000 Euro je Hektar auf Null Euro. Danke für die Entwertung", reagierte Theo Körber mit Sarkasmus.
Und auch Thomas Herrmann kritisierte: "Wir kriegen zu Gunsten der Allgemeinheit ein erweitertes LSG drüber gestülpt ohne finanziellen Ausgleich. Im Gegenteil! Für jede künftige Aktivität auf einer Streuobstwiese ist ein kostenpflichtiger Erlaubnisbescheid der Unteren Naturschutzbehörde notwendig", übte Herrmann Kritik.
Weinwanderungen weiter möglich?
Ungeklärt für Bürgermeister Thomas Benkert (UBE) sind in dem vorliegenden LSG-Erweiterungsentwurf die Möglichkeit zur Durchführung von Weinwanderungen, Festen, die Pflege von Streuobstwiesen samt Ersatz von Bäumen sowie die existenziellen Fragen für die Streuobstbauern und Winzer. Das seit 1971 an Christi Himmelfahrt im Landschaftsschutzgebiet am Käppele durchgeführte Bergfest war einst durch das bayerische Umweltministerium genehmigt worden.