Schwerer Schlag für die Katholiken im Bistum Würzburg: Eine 44-jährige Frau wirft dem früheren langjährigen Personalreferenten der Diözese vor, sie als 17-Jährige im Exerzitienheim Himmelspforten sexuell missbraucht zu haben. Gleichzeitig wirft das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ dem Bistum vor, den Fall bis heute geheim zu halten. Der Beschuldigte, der von 2002 bis 2010 auch Missbrauchsbeauftragter des Bistums war, soll die Tochter eines Diakons zum Oralsex gezwungen haben, heißt es im „Spiegel“.
Der Kriminologe Klaus Laubenthal, der heutige Missbrauchsbeauftragte, hält die Missbrauchsvorwürfe für plausibel. Der Jurist hat in einem Gutachten an Bischof Friedhelm Hofmann geschrieben, es gebe „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs“. An dieser Darstellung hält Laubenthal auch heute noch fest, wie er auf Anfrage der Redaktion bestätigt.
Die Eltern des mutmaßlichen Opfers hatten sich im Herbst 2012 an den Bischof gewandt. Im Januar 2014 traf sich die Frau dann erstmals selbst mit Bistumsverantwortlichen. Kurz darauf habe der beschuldigte Priester habe die Vorwürfe zurückgewiesen, heißt es seitens des Bistums.
Bischof Hofmann vertraue ihm „voll“, sagt Bernhard Schweßinger, Pressesprecher der Diözese Würzburg, auf Nachfrage der Redaktion. „Die Diözese Würzburg und Bischof Hofmann weisen die im ,Spiegel'-Bericht geäußerten Vorwürfe zurück“, heißt es in der Stellungnahme. Den Verantwortlichen sei es von Anfang an „um eine saubere und minutiöse Aufarbeitung“ des Falles gegangen.
Eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen den Priester sei eingeleitet worden, heißt es weiter. Dabei sei der Beschuldigte in seinen Aussagen „klar und konstant“ gewesen. Die Vorwürfe habe er zurückgewiesen. Im Dezember 2015 habe dann die Kongregation für Glaubenslehre in Rom dem Bischof geschrieben, dass das Verfahren gegen den Priester einzustellen sei.
Meistens schließt die Glaubenskongregation in Rom einen Fall ab, indem sie das Verfahren einstellt.
Nie dürfen Zivilrichter ein solches Vergehen verfolgen und beurteilen.
In welchem Jahrhundert leben wir eigentlich?
1) Ein Staatsanwalt darf selbstverständlich bei Verdacht einen Untersuchung einleiten. D.h. diese Frau hat nun schon sehr lange Zeit für eine Anzeige gehabt.
2) Selbstverständlich werden alle Fälle AUCH innerkirchlich untersucht. Jede Behörde untersucht bei einem Vorwurf gegen einen Beamten auch innerhalb der eigenen Behörde. Und jeder Verein, wird gemäß Satzung, bei einem entsprechenden Vorwurf ein Verfahren einleiten.
3) Die Behauptung, dass Zivilrichter ein solches Vergehen nicht verfolgen dürfen, zeigt ihre gesamte Ignoranz. Sie vermengen Ebenen: der evtl. strafrechtliche Prozess ist das eine (hier sind Zivilrichter tätig) - der kirchenrechtliche interne Prozess das andere. Wieso dieser Unsinn den sie schreiben? Wissen sie es nicht - dann geben sie ihr Nichtwissen auch zu. Oder lügen sie vorsätzlich?? Aber setzen sie nicht auf Volksverdummung.
Wenn es laut SPIEGEL stimmt, und warum sollte dies nicht sein, dass dem Magazin die (komplette?) Akte mit 1300 Seiten vorliegt, dann bitte warm anziehen im Ordinariat.
Im übrigen: Sind sie Militärpfarrer ?
Weil auch Kinder von ihren Vätern missbraucht werden, muss man dieses Verhalten doch auch Priestern zugestehen. Da diese ja keine eigenen Kinder (oder vielleicht doch?) haben, müssen sie eben Kinder aus dem Bekanntenkreis missbrauchen.
So ist Ihr Kommentar zu verstehen. Schauderhaft!
Spiegel- Online schreibt dazu auch: "Aus den rund 1300 Seiten internen Akten über das Verfahren, die dem SPIEGEL vorliegen, geht dabei hervor, dass der Beschuldigte selbst gemeinsam mit dem damaligen Generalvikar des Bistums entschied, den wohl verjährten Fall nicht durch eine Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.
Obendrein wurde der mutmaßliche Täter über die Vorwürfe vorgewarnt, durfte im Würzburger Kirchenarchiv sonst unzugängliche Akten zu seinem eigenen Fall durcharbeiten und konnte so selbst Einfluss auf den Gang des Verfahrens nehmen."