Die Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen den geplanten Wohnmobilstellplatz rechts des Mains sind ausgezählt: 1643 Ochsenfurter haben unterschrieben, wie Bürgermeister Peter Juks (UWG) in der Sitzung des Hauptausschusses mitteilte. Das sind rund doppelt so viele, wie laut Gemeindeordnung nötig wären.
Hürde spielend übersprungen
Mindestens neun Prozent der Gemeindebürger müssen in Kommunen mit bis zu 20 000 Einwohnern unterschreiben, damit ein Bürgerbegehren zulässig ist. Die 1643 Unterschriften in Ochsenfurt entsprechen etwa 18 Prozent – damit ist die in der Gemeindeordnung festgelegte Hürde spielend übersprungen worden.
Doch sind 18 Prozent nun wirklich viel oder doch eher wenig? In den Fraktionen im Hauptausschuss gingen die Meinungen über diese Frage auseinander. Und auch darüber, was mit diesem Ergebnis nun angefangen werden soll. Einig waren sich alle Mitglieder über die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, die laut Gemeindeordnung vom Stadtrat innerhalb eines Monats nach Einreichen des Bürgerbegehrens erfolgen muss. Dies empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Stadtrat, der am 28. Juli tagen wird.
Stadtrat könnte seinen Beschluss auch aufheben
Sollte der Stadtrat genauso entscheiden, müsste danach der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten stattfinden. Es gibt aber, wie Wolfgang Karl (CSU) bemerkte, noch eine weitere gesetzlich vorgesehene Möglichkeit: „Der Stadtrat kann gemäß Artikel 18 a Absatz 14 der Gemeindeordnung auch feststellen, dass er das Begehren anerkennt und damit der Entscheid hinfällig wird“, sagte Karl. Er beantragte daher, dass im Hauptausschuss auch darüber abgestimmt werden solle, ob der Stadtratsbeschluss für den Standort am rechten Mainufer aufgehoben werden solle.
Der Antrag, dem sich auch andere Ausschussmitglieder anschlossen, wurde jedoch mit sechs zu fünf Stimmen knapp abgelehnt. Wolfgang Karl hätte der Stadt angesichts der aus seiner Sicht hohen Beteiligung am Bürgerbegehren die durch den Bürgerentscheid entstehenden Kosten gern erspart. Für die Mehrheit seiner Fraktion befürwortete auch Gerhard Grünewald (SPD) Karls Antrag. Herbert Gransitzki (SPD) vertrat hingegen die Auffassung, dass das Verfahren nun von der Wählerschaft auch durchgezogen werden solle.
Verfahren soll durchgezogen werden
Ähnlich äußerte sich Britta Huber (Grüne): Sie sei froh über das Bürgerbegehren, das ein Ausdruck der Demokratie sei. Deshalb wolle sie diesen Schritt jetzt nicht abwürgen. „Ein Fünftel reicht mir nicht“, so Huber. Rainer Kuttner (UWG) stimmt in dieser Einschätzung mit Britta Huber überein. Er hält die 18 Prozent, die unterschrieben hatten, nicht für repräsentativ.
Wie berichtet, hatte der Stadtrat am 26. Februar mit knapper Mehrheit beschlossen, dass der Wohnmobilstellplatz mit 16 Plätzen am Ufer auf der rechten Mainseite gebaut werden soll. Zuvor war im Bauausschuss und im Stadtrat darüber diskutiert worden, welcher Standort sich für ein solches Vorhaben am besten eigne. Neben dem rechtsmainischen Ufer waren der ehemalige Waschplatz am linken Ufer sowie eine Fläche nahe der Reithalle im Gespräch gewesen.
Bürgerinitiative übergab Unterschriften
Nach der Entscheidung für den rechtsmainischen Standort hatte sich eine Bürgerinitiative gebildet, die die Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte. 2146 Unterschriften hätten die Initiatoren der Stadtverwaltung übergeben, sagte Verwaltungsleiter Wolfgang Duscher auf Anfrage der Redaktion. An gültigen Unterschriften blieben davon 1643 übrig. Es hätten doppelte Unterschriften herausgestrichen werden müssen sowie solche von auswärtigen Unterzeichnern, so Duscher.
Ich gehe davon aus, dass die Zustimmung zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses beim Bürgerentscheid wesentlich höher sein wird, denn mancher, der sich scheut(e) zu unterschreiben wird anonym das "richtige" Kreuzchen machen.
Im übrigen verstehe ich auch überhaupt nicht, warum der Bürgermeister, dem ich nach wie vor große Verdienste um die Stadt zuschreiben möchte, hier bei dieser äußerst beschränkten Zufahrt und Ballung unterschiedlichster Verkehrsteilnehmer sich so vehement für diesen Platz einsetzt(e). Nur Mut, es schadet nicht, einen Irrtum auch mal zu korrigieren.