
Nach dem ersten nächtlichen Einbruch in eine Waschstraße war dort eine sensorgesteuerte Wildkamera installiert worden, und das hat sich gelohnt: Sie lieferte gestochen scharfe Bilder eines Täters, der offensichtlich wusste, wo der Tresor steht, und bei insgesamt drei Einbrüchen eine Beute von knapp 10 000 Euro machte. Deshalb stand er in Würzburg vor Gericht.
Bei dem Mann handelt es sich um einen vier Wochen vorher entlassenen Mitarbeiter, der einen Teil der Beute umgehend für einen etwas ungewöhnlichen Umzug genutzt hatte: Aus einem Zimmer einer Unterkunft für Obdachlose in ein Hotel zum Sonderpreis von 70 Euro die Nacht, weil er länger bleiben wollte. Bei seiner Festnahme staunten Polizeibeamte, die davon nichts wussten, nicht schlecht, als sie in seiner Hosentasche den sperrigen Schlüssel für ein Hotelzimmer fanden.
Schlechte Chancen in der Berufungsinstanz
Daraufhin änderte sich die Anschrift des Mannes erneut: in Justizvollzugsanstalt Friedrich-Bergius-Ring Nr. 27 in Würzburg. Ein Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Zuviel, meinte der jetzt in der Berufungsinstanz vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts. Allerdings hatte er sich zu Beginn der Verhandlung dann doch vom Vorsitzenden Richter davon überzeugen lassen, dass die Chancen schlecht stehen, und nahm seine Berufung zurück.
Der Einbrecher, der im Abstand von jeweils einer Woche dreimal den Tresor der Waschstraße leerte, hatte dort als sogenannter "Vorwäscher" vor dem automatischen Bürsten hartnäckigen Schmutz von Hand entfernt. Er war entlassen worden, nachdem er wiederholt früh den Arbeitsbeginn verschlafen oder ganz "blau" gemacht hatte. Weil er offensichtlich wusste, wo der Tresor untergebracht und wie er zu öffnen war, ging die Polizei davon aus, dass es sich um einen "Insider" handeln müsse. Fast so hoch wie die Beute war der beim Eindringen in die Betriebsräume entstandene Sachschaden, über 7000 Euro, vor allem an automatischen Toren.
Abgeschreckt von der Alarmanlage
Drei Einbruchsversuche in eine weitere Autowaschstraße desselben Unternehmens hat das Gericht eingestellt, da der Täter dort keine verwertbaren Spuren hinterlassen hat und offensichtlich durch die laute Alarmanlage "beeindruckt" worden war.
Im Urteil enthalten ist eine Verurteilung in anderer Sache. Der Mann war mit einem Arm voller Winterklamotten in die Umkleidekabine eines Kaufhauses gegangen, und als er wieder herauskam, hatte er die Hände frei: Er hatte die Textilien, darunter eine Winterjacke, Hemden, Strümpfe und Baseball-Kappe, angezogen und aufgesetzt, vorher alle Etiketten entfernt und die Sicherheitsstreifen, die beim Verlassen Alarm auslösen könnten. Einem Kaufhaus-Detektiv war aufgefallen, dass der Kunde mit einer schwarzen Jacke in die Kabine ging, beim Herauskommen eine in Tarnfarben und die schwarze darunter trug und insgesamt wie "aufgeblasen" wirkte.