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Würzburg
Erneut illegaler Handel mit Welpen
Bearbeitet von Stefan Pompetzki
 |  aktualisiert: 25.12.2020 02:15 Uhr

Trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie hätten sich im Jahr 2020 viele Menschen in Deutschland entschieden, einen Vierbeiner in das häusliche Umfeld aufzunehmen. Häufig falle die Wahl dabei auf einen „süßen Hundewelpen“. Ein Wunsch, der in den vergangenen Jahren zunehmend auch von unseriösen Händlern und kriminellen Tiertransporteuren bedient werde. Das schreibt die Stadt Würzburg in einer Pressemitteilung.

Ein entsprechender Fall ereignete sich unlängst auch wieder in Würzburg. Aufgrund eines Hinweises aus Mittelfranken wurde der Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Würzburg auf eine Internetanzeige aufmerksam. In dieser wurden Akita Inu-Welpen hochpreisig zum Verkauf angeboten, die laut Aussage der mittelfränkischen Amtstierärztin ohne die erforderlichen Impfungen und Unterlagen in einem viel zu jungen Alter angeboten wurden.

In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde unverzüglich eine unangemeldete Kontrolle an der Abholadresse vorbereitet. Und dieses Mal hatten die Kontrolleure Glück, da die annoncierten Welpen genau zum Zeitpunkt der Überprüfung angeliefert wurden. In einem slowakischen Transporter wurden vier Hundewelpen unterschiedlichen Alters in zwei provisorisch gebauten Transportkäfigen gefunden. Ein weiterer Welpe befand sich an der Abholadresse.

Da alle Welpen weder gegen Tollwut geimpft waren, noch ordnungsgemäße EU-Heimtierausweise vorgelegt werden konnten, war die Fortnahme und die Anordnung einer Quarantäne unabdingbar. Nun verbringen die Welpen die Weihnachtszeit im Würzburger Tierheim, um anschließend gegen Tollwut geimpft zu werden. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.

Der Schutz der Bevölkerung und des heimischen Tier- und Wildbestands vor dieser tödlichen Krankheit hat in Deutschland Priorität. Aber auch das unzweifelhaft bei vielen illegalen Tiertransporten auftretende Leiden der Tiere könne verhindert werden, wenn beim Kauf von Hundewelpen einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Es ist im Vorfeld zu klären, ob es sich um einen seriösen Händler, Tierschutzverein oder Privatperson handelt. Dies ist bei Züchtern, Händlern und Vereinen an einer gültigen tierschutzrechtlichen Erlaubnis zu erkennen.

Zudem lasse sich die Herkunft der Welpen bei Züchtern in der Regel über die Zuchtpapiere nachvollziehen. Handelt es sich bei den Verkäufern um Privatpersonen, sollte immer darauf geachtet werden, dass sich zumindest das Muttertier bei den Welpen befindet.

Beim Import von Welpen aus dem europäischen Ausland müsse zwingend ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden und die gegen Tollwut geimpften Welpen müssten mindestens 15 Wochen alt sein. Sollte dies nicht der Fall sein oder bestehe ein begründeter Verdacht auf einen illegalen Handel von Hunden, sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden, heißt es abschließend in der Mitteilung.

 
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