Erstmals stand der Neubau einer Grundschule auf der Tagesordnung einer Röttinger Stadtratssitzung. Den Beschluss zum Ersatzbau der 1981 eingeweihten Schule fasste die dafür zuständige Gemeinschaftsversammlung der VG Röttingen bereits im Herbst 2019. Öffentlich wurde der Beschluss jedoch erst mit großer zeitlicher Verzögerung.
Vor allem über die Variante einer Sanierung des aktuellen Schulgebäudes ist nur wenig bekannt. Bei einer Gemeinschaftsversammlung der VG am 26. November 2020 beschloss das Gremium einstimmig die Genehmigungsplanung zum Bau einer neuen Grundschule. Diesen planungsrechtlichen Bestimmungen sollte der Röttinger Rat nun auch zustimmen. Schnell erhitzten sich, wie in der Gemeinschaftsversammlung, die Gemüter.
Zwar stimmten die Ratsmitglieder letztlich - da keine baurechtlichen Belange gegen das Vorhaben sprechen - mit 7:5 Stimmen den Planungsrechtlinien zu. Damit aber ist der Neubau noch lange nicht in trockenen Tüchern, denn die Räte vermissen Transparenz. Es seien noch zu viele Fragen offen. So stellte etwa Silke Rumm die Frage, mit welcher Lüftung das Gebäude ausgestattet wird. Da es noch sehr viel Gesprächsbedarf gibt und den Zeitrahmen bei dieser Sitzung den Rahmen sprengen würde, soll die Angelegenheit bei einer Sitzung nur mit diesem Tagesordnungspunkt diskutiert und endgültig entschieden werden.
Bis zu dieser Sitzung sollen Möglichkeiten (mit Kostenaufstellung) über eine mögliche Sanierung des bestehenden Gebäudes (beispielsweise den Brandschutz betreffend) und vor allem die Finanzierung inklusive Fördermöglichkeiten des zwölf Millionen Projekts genau erkundet werden.
Drastische Gebührenerhöhung für die Entwässerung um 50 Prozent
Zustimmung gab es einstimmig vom Stadtrat zu den von Rainer Dollmann (Leiter der Kämmerei der VGem Röttingen) eingangs erläuterten Kalkulation der Wasser und Abwassergebühren zu. Aufgrund anstehender Investitionen für Kanalsanierung in Röttingen und den Ortsteilen, sowie Erschließung von neuem Baugebiet, erhöhten Entsorgungskosten für Klärschlamm von insgesamt 2,6 Millionen Euro, mussten vor allem die Gebühren für die Entwässerung eine deutliche Erhöhung erfahren. Diese erhöhen sich beim Schmutzwasser um rund 50 Prozent, von 2,39 Euro um 1,18 Euro auf 3,57 Euro pro Kubikmeter. Das erscheint drastisch, relativiert sich aber, wenn man bedenkt, dass die Gebühren jetzt erstmals wieder nach immerhin zwölf Jahren erhöht werden.
Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,05 Euro pro Quadratmeter pro Jahr um 0,04 Euro auf 0,09 Euro. Auch beim Wasserzins kommt es durch Investitionen wie Druckerhöhungsanlage, Sanierung des Leitungsnetzes oder der Bezugspreises-Erhöhung zu einer Preissteigerung von 1,98 Euro um 0,44 Euro auf 2,42 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Die Gebühren gelten vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024. Nach Auskunft von Kämmerer Dollmann liegen die Gebühren nach der Erhöhung im Mittelfeld der Kommunen in der Region. Dabei betonte er, dass man mit den Gebühren keine Schlussfolgerungen auf den Zustand des Leitungsnetzes/Kanal schließen kann.
Auch eine Erhöhung der Friedhofsgebühren steht an
Bei der Friedhofsgebührensatzung gab es ebenfalls eine geringe Erhöhung. Für die Urnengrabplatte erhöht sich wegen der Gravur auf der Metallplatte der Preis ab kommenden Jahr einheitlich auf 235 Euro.
Als Zwischeninformation zu den Kosten bei der Alten Schule teilte Bürgermeister Hermann Gabel mit, dass diese nach aktuellem Stand 1,474 Millionen betragen werden. Die Kostenschätzung betrug ursprünglich zehn Prozent weniger (1,321 Millionen Euro), die Gesamt-Auftragssumme 1,583 Millionen Euro. Bis zum Frühjahr 2021 soll die Sanierung abgeschlossen sein.
Vereinsförderung erfährt trotz Corona keine Kürzung
Traditionsgemäß beschließt der Rat bei seiner letzten Sitzung des Jahrs die Vereinsförderung. Gemäß der Richtlinien hätte eine Kürzung in der "Kategorie D" in Höhe von 100 Euro wegen Ausfall des Volksfestes und des verbundenen Umzugs erfolgen müssen. Stellvertretender Bürgermeister Josef Geßner erklärte, dass man die Vereine wegen Corona nicht bestrafen dürfte. Somit einigte man sich bei zwei Gegenstimmen, die Kürzungen der Kategorie D nicht zu berücksichtigen und 2020 wie 2019 auszubezahlen.