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Hettstadt
Ergänzungsbeiträge für Martinsstraße in drei Raten fällig
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 17.04.2019 02:11 Uhr

Als Folge der Ablehnung der von der Gemeinde Hettstadt an den Innenausschuss im Bayerischen Landtag gerichteten Petition zu den Ergänzungsbeiträgen der Anlieger zum Vollausbau der Martinsstraße hob der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Aussetzung des Vollzug der Bescheide einstimmig auf. Wie in den ursprünglichen Bescheiden ausgewiesen, werden die Ergänzungsbeiträge somit in drei Raten fällig.

Unterdessen relativierte Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (CSU/UBH) gegenüber dieser Redaktion die Veranlassung zum Versand der Bescheide. Dies sei nicht als Einzelentscheidung des damaligen Geschäftsleiters Andreas Schädler, sondern in gegenseitiger Absprache mit ihr erfolgt.

Wir in der Martinsstraße haben kooperiert und werden dafür bestraft.
Michael Körner (CSU), persönlich betroffenes Ratsmitglied

Derweil ist die Anwendung der geänderten Rechtslage in Hettstadt insbesondere unter den Anliegern der Martinsstraße unverständlich. "Die Anwohner in der Friedensstraße haben sich gegen den Ausbau gewehrt und müssen nicht zahlen. Wir in der Martinsstraße haben kooperiert und werden dafür bestraft", äußerte das persönlich betroffene Ratsmitglied Michael Körner (CSU) enttäuscht.

Der Ausbau beider Straßen war ursprünglich zeitgleich geplant. Nachdem die Maßnahmen mit FAG-Mitteln gefördert werden, hatte die Regierung von Unterfranken gefordert, für jede Straße einen separaten Förderantrag zu stellen und die Ausführungen getrennt voneinander durchzuführen. Der Ausbau der Martinsstraße steht deshalb unmittelbar vor dem Abschluss, während der Baubeginn für die Friedensstraße erst noch bevorsteht. Wegen der Abfolge des Bauablaufs waren Ergänzungsbescheide lediglich für die Anlieger der Matinsstraße erlassen worden. Durch die mittlerweile geänderten gesetzlichen Richtlinien bleiben den Anliegern der Friedensstraße Ergänzungsbeiträge aber erspart.

Beiträge der Anwohner differieren zwischen 1930 Euro und 24 344 Euro

Wie berichtet, hatte die Gemeinde Hettstadt zum 1. Dezember 2017 die Bescheide zur Zahlung der Ergänzungsbeiträge an 21 Beitragsschuldner der 19 abgerechneten Grundstücke der Martinsstraße erlassen. Die zu entrichtenden Beiträge der Anwohner differieren zwischen 1930,98 Euro und 24 344,07 Euro.

Nach Ankündigung der bayerischen Staatsregierung zur rückwirkenden Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der damit verbundenen Abschaffung der so genannten "Strabs" zum 1. Januar 2018 hatte der Gemeinderat auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages die Bescheide zur Zahlung der Ergänzungsbeiträge mit Beschluss vom 26. Januar 2018 zunächst außer Vollzug gesetzt. Eine durch die Gemeinde Hettstadt eingereichte, als außergewöhnlicher Härtefall begründete Petition, wurde durch den Innenausschuss des Bayerischen Landtag in öffentlicher Sitzung vom 20. März diesen Jahres jedoch abgelehnt. Bei der Sitzung war Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (CSU/UBH), wie weitere Bürgermeisterkollegen in identischen Anliegen persönlich anwesend.

"Nach Ablehnung der Petition und der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung besteht für jeden Bescheideempfänger noch die Möglichkeit, sich jeweils gesondert an den Härtefall-Fond zu wenden", verdeutlichte Rothenbucher in der Sitzung des Gemeinderates. Hierbei bot die Bürgermeisterin jegliche Unterstützung durch die Verwaltung an. Die genauen Modalitäten des Härtefall-Fonds stehen nach Auskunft des bayerischen Innenministeriums allerdings noch nicht fest. Nach Aussage von Bürgermeisterin Rothenbucher würde der Härtefall-Fonds unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Verhältnisse allerdings nur einen maximalen Ausgleich von fünfzig Prozent erstatten.

Nach Aufhebung der außer Vollzug gesetzten Ergänzungsbescheide durch den Gemeinderat werden die Anliegerbeiträge in drei Raten zum 1. Juni diesen Jahres, sowie 1. August und 1. Oktober fällig. Darin berücksichtigt seien laut Rothenbucher 80 Prozent der Kosten. Wenngleich die Schlussrechnung noch nicht vorliegt, müssen die Anlieger laut Rothenbucher keine anteilige Kostensteigerungen fürchten. "Eventuelle Mehrkosten gehen zulasten der Gemeinde. Sollte das Rechnungsergebnis der Maßnahme niedriger ausfallen, erhalten die Anlieger eine Rückerstattung", erklärte Rothenbucher auf Nachfrage.

 
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