
Am Abend des Allerheiligentages 2019 hatte die Mitarbeiterin eines Sicherheitsdienstes im Würzburger Kiliansdom noch aufgepasst, dass niemand beim Beten und Singen bestohlen wird. Doch nach dem Gottesdienst war ausgerechnet ihr Rucksack weg. Diesen hatte sie in der Nähe des Ausgangs "versteckt", um nach dem Schlusssegen, am Ende einer Zehn-Stunden-Schicht, zügig den Heimweg antreten zu können.
Für den Diebstahl im Dom und einige weitere kleine Eigentumsdelikte ist nun eine 37-jährige Mutter von sechs Kindern, die gerade eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten verbüßt, vom Schöffengericht zu weiteren elf Monaten im Gefängnis verurteilt worden. Sie machte dem Staatsanwalt und dem Richter, dem sie und ihr Ehemann bereits bekannt sind, die Arbeit leicht: Sie gestand alles und beteuerte, den Diebstahl im Dom "und alles andere auch" zu bereuen. Wenn sie wieder auf freiem Fuß sei, werde sie alles bezahlen, beziehungsweise es versuchen.
Opfer schrieb Angeklagter einen Brief
Doch warum wurde ausgerechnet die Frau vom Sicherheitsdienst Opfer eines Diebstahls? Diese berichtete als Zeugin, dass sie im Dom ganz hinten gestanden und die Besucher observiert habe. Dann sei sie von mehreren Gläubigen darauf hingewiesen worden, dass eine verschleierte Person mit einer überdimensional großen Tasche langsam durch die Reihen der Besucher schleiche – offensichtlich, um einen Diebstahl zu begehen. Während die Frau von der Security der auffälligen Person folgte und sie wiederholt zum Verlassen des Doms aufforderte, habe die Angeklagte den Rucksack an sich genommen, der unter dem Tresen des Empfangstisches am Arbeitsplatz der Ehrenamtlichen im Dom versteckt war.
Ihren durch den Diebstahl entstandenen Verlust hat die Frau vom Sicherheitsdienst aufgelistet und den Schaden einschließlich Rucksack vor Gericht mit über 300 Euro angegeben. Im Geldbeutel seien nur fünf Euro gewesen, aber: Sie habe einen neuen Personalausweis beantragen müssen, da die Diebin den alten gleich hinter dem Dom weggeworfen hatte; der Rucksack war fast neu – und an ihrer Wohnung musste das Türschloss ausgewechselt werden. Dabei habe sie noch Glück gehabt, so die Bestohlene. Sie habe befürchtet, dass in dem Mehrfamilienhaus die Schließanlage auf ihre Kosten ausgetauscht werden müsse, was sehr teuer gekommen wäre.
Daher habe sie wenige Tage nach dem Diebstahl der Angeklagten einen Brief geschrieben und sie gebeten, ihr den Schlüsselbund zurückzugeben. Sie fragte, warum die Frau ihren Rucksack mitgenommen hätte und erwähnte, dass die Strafe vielleicht etwas niedriger ausfallen könne, wenn sie die Schlüssel beim Fundamt oder im Rathaus abgebe. Geantwortet habe die Angeklagte nicht. Sie habe es vorgehabt, sagte sie vor Gericht, es dann aber vergessen. Den Schlüsselbund habe sie nicht mehr zurückgeben können, weil sie ihn zeitnah zum Diebstahl weggeworfen hätte.
Ehemann der Angeklagten auch auf Überwachungsvideo
Nach dem Diebstahl im Dom wollte die Angeklagte noch in derselben Nacht mit der Scheckkarte aus dem Rucksack Geld abheben: Sie versuchte es um 23.30 Uhr bei der Sparkasse in der Rottendorfer Straße, um 0.15 bei einer Bank in der Eichhornstraße und um 0.36 in der Domstraße. Die Beträge, die sie eintippte, waren eher gering: zweimal 20 und einmal 50 Euro. Da sie die zur Karte gehörende PIN nicht kannte, hatte sie keinen Erfolg. Dafür lieferten die Überwachungskameras Bilder von der Angeklagten und deren Ehemann, den die Polizei auch auf Anhieb identifizieren konnte.
Von einer "Abwärts-Spirale", aus der die Angeklagte offensichtlich nicht herauskommt, sprach ihr Verteidiger. Der vorsitzende Richter Marc Kurzawski vermutete, dass dabei der Ehemann eine Rolle spiele. Er habe erheblich mehr Vorstrafen als sie, säße für längere Zeit im Gefängnis und müsse mit einem weiteren Strafprozess rechnen.
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Darauf legen sowieso nur die AFD und andere Nazis Wert und die lesen ja keine MP...