Der Prozess um den Millionen-Betrug beim Verkauf einer Reha-Klinikin Bad Bocklet droht zu scheitern: Nach zweimonatiger Verhandlung am Landgericht Würzburg kam es am Dienstag wegen eines fehlerhaften Gutachtens zum Eklat.
Die Verteidiger des angeklagten Schilling-Bank-Eigentümers Hubert-Ralph S. und seiner drei Mitangeklagten verlangten erregt die Ablösung des Vorsitzenden Richters Reinhold Emmert wegen Besorgnis der Befangenheit. Er habe von Fehlern in einem Gutachten über den Wert der Klinik gewusst, aber nur die Staatsanwaltschaft informiert, nicht die Verteidigung. Das Gericht hat den Antrag entgegen genommen.
Emmert geht aber offenbar davon aus, dass der Versuch der Verteidigung scheitert, ihn aus dem Verfahren zu drängen. Er legte weitere Verhandlungstermine bis in den kommenden April hinein fest. Der Prozess soll am Dienstag, 11. Dezember fortgesetzt werden.
Was ist den das für eine Wortwahl....? Hat der Richter das SO gesagt? Oder ist das Schweidler-Sprech, der nur schreibt, was der Richter seiner Meinung nach "denkt"?
Was hat eine Verteidigung in Strafverfahren eigentlich für einen Stellenwert in Würzburg, sei es nun beim Gericht oder bei der Mainpost!?!
Ich habe als Justizopfer in zahlreichen Verfahren Besorgnis der Befangenheit gegen Richter des LG Würzburg erhoben. Zum Beispiel, weil der Vorsitzende mit dem Beklagten - was er in Dienstl. Stellungnahme einräumt - "befreundet" ist! Abgelehnt!
Oder weil einem Beklagten als Staatsanwalt schwere Amtspflichtsverletzungen vorgeworfen werden - der Beklagte mittlerweile aber zum Richter beim LG Würzburg "befördert" wurde. Befangenheit: abgelehnt!
Nur zwei Beispiele.
Im Zweifelsfall lehnen Richter des LG Würzburg SELBST den Befangenheitsantrag gegen sich (!) ab: "rechtsmissbräuchlich" nach § 17 Abs. 1, 3 AGO!
Jeder kann sich natürlich fragen, je nach eigenem Dünkel: macht hier ein "Querulant" unbescholtenen honorigen Richtern das Leben schwer? Oder ist das alles inzwischen nicht doch recht seltsam, was bei der Justiz Würzburg abläuft...? Wie steht es eigentlich mit der Gewaltenteilung?
Der Psychiater Dr. Groß (CSU) hat 2009 auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Würzburg ein eklatantes Fehlgutachten über meine Person erstattet. Dies hat ein Obergutachten des neutralen Prof. Nedopils, München, zweifelsfrei offengelegt, LG, Az. 814 Js 10465/09.
Die Mainpost bezog sich in ihrer Gerichtsberichterstattung mehrfach namentlich auf die "Diagnosen" des Dr. Groß, der mich als schwer "psychisch gestört" darstellte. Die Folge: 7 Monate weggesperrt in der Forensik Lohr, 3 Monate in der JVA. Trotz Freispruch bis heute nicht entschädigt!
Fehlgutachten des Dr. Groß wird vom LG Wü vertuscht: der sei "persönlich bestens bekannt" und "super": ein Freibrief, mit dem alle zivilrechtlichen Ansprüche durch das LG Würzburg auf dem Aktenweg entledigt werden.
Es verwundert also nicht, wenn das LG und die Staatsanwaltschaft auch hier zusammenwirken, um Fehler in Gutachten zu bagatellisieren....