Das geplante Baugebiet "An der Linde 2" nimmt Form an. Die Planung lag zu Jahresbeginn bereits erstmalig zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Stellungnahme aus. Die von 31 Behörden und sonstigen Trägern abgegebenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwände nahm der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis. "Nach deren Einarbeitung kann der Plan zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt werden, für zwei Wochen", erläuterte Stadtplaner Dieter Roppel vom Büro Aktor Ingenieur GmbH.
Wesentliche Voraussetzung dafür ist allerdings eine schalltechnisches Gutachten: Die Deutsche Bahn hatte gefordert, das Ergebnis des Gutachtens wegen der Nähe des geplanten Baugebiets zur Schnellbahntrasse zu berücksichtigen. Jedoch verläuft die Strecke in Leinachs Ortsbereich zumeist unterirdisch. Lediglich die Portale des Eichelberg- und Espenloh-Tunnels liegen Luftlinie etwa 400 Meter entfernt von der künftigen Bebauung.
Öffentliche Interessen überwiegen
Private Einwände wurden geäußert wegen einer weiteren Bushaltestelle, einer Radwegverbindung im Verlauf der Kreisstraße WÜ 32 in Richtung Würzburg und einer E-Bike-Verleihstation am Parkplatz der Badeseen. Hierzu vertraten Planer und Gemeinderat jedoch die Auffassung, dass dies entweder nicht Teil der Erschließung eines Baugebiets sei, oder nur durch Landratsamt und Straßenbauamt realisiert werden könne.
Eine Absage erteilte das Gremium auch dem Wunsch eines Grundstückseigentümers, dessen Grünlandgrundstück an der Straße "Am Trieb" in der Erschließungsmaßnahme mit zu berücksichtigen. Allerdings sei das Grundstück nicht im Flächennutzungsplan für eine Wohnbebauung enthalten und würde gleichzeitig einen Präzedenzfall schaffen, lauteten die einhelligen Argumente des Gremiums gegen den Antrag. Ebenso sprach sich der Gemeinderat einstimmig gegen den Verbleib eines Anwandweges aus, der sich an die bestehende Bebauung anschließt. Den einzelnen persönlichen Interessen stehen nach geschlossener Auffassung des Gemeinderates hierbei die allgemeinen öffentlichen Interessen entgegen.
Begründet ist die Planung des Neubaugebietes durch die ungebrochene Nachfrage nach Baugrundstücken – obwohl der Regionale Planungsverband einen Bevölkerungsrückgang der Gemeinde von 2,5 Prozent ab dem Jahr 2015 prognostiziert hatte. Tatsächlich wuchs die Einwohnerzahl laut statistischem Landesamt um 1,8 Prozent.
Grundstücke müssen innerhalb von fünf Jahren bebaut werden
Im Vorfeld der Planung hatte die Gemeinde noch freie Grundstücke ermittelt. Die Statistik hier zu zeigt: 2011 waren es 165 freie, noch bebaubare Grundstücke, aktuell sind es 93. Eine Befragung der betreffenden Eigentümer ergab nur bei sechs die Bereitschaft zum Verkauf. Überwiegend eine geschlossene Bebauung weist zudem das vor nunmehr 23 Jahren erschlossene Baugebiet "An der Linde 1" aus.
Für den geplanten zweiten Erschließungsabschnitt verständigte sich der Gemeinderat einhellig auf ein Baugebot von fünf Jahren. Für die künftigen Eigentümer bedeutet das: Die Grundstücke müssen innerhalb dieser vorgegebenen Frist bebaut sein. "Wenn das schalltechnische Gutachten vorliegt und der Entwurf zum zweiten Mal öffentlich ausliegt, sind keine Einwände gegen bereits eingearbeitete Änderungen mehr möglich", verdeutlichte Stadtplaner Dieter Roppel.