Stadtrat bestätigt Eintrag in Denkmalliste
Die beiden Wohn- und Atelierhäuser mit Werkstätten der beiden Künstler Curd Lessig und Helmut Weber im Abtsleitenweg 2 und 4 wurden in die Denkmalliste eingetragen, am 23. März bestätigte der Würzburger Stadtrat den Eintrag. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt entnommen.
Auch fachliche Korrekturen oder Ergänzungen wurden nicht vorgenommen. Die beiden Anwesen entstanden 1961 bis 1963 auf Grundstücken, die die Stadt Würzburg auf Erbpachtbasis vergeben hatte. Nach dem Tod der Eigentümer und längerem Leerstand erwarb sie die Stadt Würzburg im Rahmen des Vorkaufsrechts zurück.
Der Maler Curd Lessig (1924-2019) und der Bildhauer Helmut Weber (1924-2012) lernten sich in jungen Jahren in Würzburg kennen und ließen sich nach Kriegsdienst, Gefangenschaft und Studium in München dauerhaft in Würzburg nieder. Ab 1960 planten sie im Sinn einer kleinen Künstlerkolonie je ein benachbartes Wohnhaus mit Atelierwerkstatt zu errichten. Sie erwarben die beiden Grundstücke im Abtsleitenweg auf Erbpachtbasis und beauftragten den Würzburger Architekten Walter Kunz.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat die beiden Gebäude als Baudenkmäler in die Denkmalliste aufgenommen. Der Stadtheimatpfleger Dr. Hans Steidle wie auch eine Privatperson hatten die Prüfung auf Denkmaleigenschaft im Juli letzten Jahres beim Denkmalamt in München angeregt. Kulturreferent Achim Könneke bezeichnet die Eintragung der Häuser in die Denkmalliste, die sich an den Meisterhäusern in Dessau orientieren, aber eine eigene Formensprache der 1950er- und 1960er-Jahre haben, als „richtig und angemessen“ und die Gebäude als sehr erhaltenswert.