Wir sprachen mit Mirjam Haas, der Leiterin des Umweltamtes im Landratsamt über den Feldhamster und eine mögliche Umsiedelung.
Mirjam Haas: Das Landratsamt Würzburg ist seit Juni 2014 mit dem Gesamtbebauungsplan befasst. In diesen integriert wird die artenschutzrechtliche Prüfung in den verschiedenen Entwurfs- und Konkretisierungsschritten bearbeitet.
Haas: Durch nur mäßige Bodenqualität, die Lage außerhalb des Anwendungsgebietes des Feldhamsterhilfsprogramms und ohne zurückliegende Nachweise wurde seitens der Gutachter bei der ersten Betrachtung nur eine potenzielle Besiedlung mit dem Feldhamster für möglich gehalten. In den nördlich und östlich angrenzenden Gemeinde- und Gemarkungsgebieten sind zurückliegende Feldhamstervorkommen bekannt.
Haas: Im Sommer 2016 wurden im gesamten beplanten Gebiet über zehn Feldhamsterbaue seitens der Gutachter festgestellt.
Haas: Für eine weitere Aufstellung des Gesamtbebauungsplanes muss die höhere Naturschutzbehörde einbezogen werden. Weiterhin sind zusätzliche Kartierungen sowie Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Im Ergebnis muss der Bebauungsplan so konkret aufbereitet sein, dass bezüglich der Art Feldhamster ein sogenanntes „Planen in die Befreiungslage“ hinein ermöglicht wird und auf der Grundlage einer fachlichen Einschätzung die notwendige Rechtssicherheit für die Umsetzung des Bebauungsplanes geschaffen wird.
Haas: Eine Feldhamsterumsiedlung ist bei geeigneten Voraussetzungen durchaus denkbar, wenn darunter der Erhaltungszustand der Population nicht leidet.