Neun Einträge im Strafregister haben einen 72-jährigen Arzt nicht beeindruckt: Vor dem Schöffengericht hat der Staatsanwalt ein knappes Dutzend neuer Anklagen verlesen mit einem Mix aus Straftaten: Vom unerlaubten Rezepte ausstellen über das Fahren ohne Fahrerlaubnis und zum Teil fahruntüchtig, mit Fahrzeugen ohne Kennzeichen und Versicherungsschutz bis zum regelmäßigen Bahnfahren ohne Ticket und versuchter Nötigung.
Für das Schöffengericht "war‘s zuviel" für eine Bewährungsstrafe
Dennoch wurde es ein kurzer Prozess: Für das Schöffengericht, so sein Vorsitzender Rene Uehlin, "war‘s zuviel" für eine Bewährungsstrafe: Der Arzt wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt, allerdings hat man ihn zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Angeklagte, dessen Approbation zur Zeit ruht, gestand nahezu alles und deswegen meinten seine beiden Verteidiger, es müsse nochmal Bewährung "drin sein". Die Straftaten müsse man vor dem Hintergrund eines Bandscheibenvorfalls sehen und einer Scheidung nach über 40 Ehejahren. Den Bandscheibenvorfall habe der Angeklagte, der sich als Drogen-Arzt bezeichnet, zu der Zeit mit Cannabis behandelt und zwar erfolgreich.
16 Fälle von "Beförderung erschleichen" wurden dem Angeklagten vorgeworfen, meist auf der Fahrt von Würzburg nach Frankfurt oder zurück. Nach dem Grund für die häufigen Bahnfahrten nach Frankfurt hat das Gericht nicht gefragt und auch nicht die Frage vertieft, warum der Angeklagte einer Patientin 500 Euro als Darlehen gegeben und die höchst ungewöhnlich zurückgefordert hat. Als sich die Rückzahlung verzögerte, soll der Mediziner am Telefon damit gedroht haben, dass er jemand beauftragen werde, das schöne Gesicht der Frau zu bearbeiten. Sie habe das falsch verstanden, so der Angeklagte vor Gericht, tatsächlich lehne er Gewalt ab.
Kein Strafbefehl hatte den Angeklagten bisher beeindrucken können
Über den Angeklagten sagte Staatsanwalt Andreas Kleinschnitt in seinem Plädoyer, er begehe Straftaten "so selbstverständlich wie andere Leute zum Einkaufen gehen", die Rückfall-Geschwindigkeit nehme zu. Kein Strafbefehl und keines der vielen eingestellten Verfahren habe den Angeklagten bisher beeindrucken können.
Die Approbation des Angeklagten als Arzt ruht wegen Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung. Die Aufsichtsbehörde hat eine Begutachtung angeordnet, die der Mediziner nur deswegen ablehnt, weil er die Kosten dafür übernehmen soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.