Ampel oder Kreisverkehr? Wie breit werden die Gehsteige? Bleiben die Parkbuchten? Was müssen überhaupt die Anlieger zahlen? Das Staatliche Bauamt will im nächsten Jahr die Sperrung der Neuen Mainbrücke nutzen, um die Würzburger Straße auszubauen. Zuvor aber waren im Stadtrat noch wichtige Fragen zu klären.
12 046 Fahrzeuge fahren täglich auf der Bundesstraße 13 durch Kleinochsenfurt. Freilich sind das im Moment, da die Neue Mainbrücke mittlerweile abgebaut ist, weniger. Aus dem Jahr 2010 stammt diese Zählung, die Eric Brückner, zuständiger Abteilungsleiter im Staatlichen Bauamt den Stadträten mitteilte. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt laut dieser Zählung bei 795 Fahrzeugen täglich.
Auf eine Fahrbahnbreite von 7,16 Meter will das Staatliche Bauamt Würzburg die Bundesstraße ausbauen. Begonnen wird mit dem ersten Bauabschnitt 2017. Dieser umfasst eine Länge von 1300 Meter, beginnend am Ortseingang Kleinochsenfurt bis zur Einfahrt zum öffentlichen Parkplatzes auf dem Norma-Gelände.
Kritische Kreuzung
Danach folgt der „kritische Kreuzungs-Bereich“, wo viele Seitenstraßen in die B 13 einmünden, so Brückner. Die notwendigen Bauarbeiten auf diesem zweiten Bauabschnitt bis zur Abzweigung nach Frickenhausen, inklusive der Restarbeiten an der Neuen Mainbrücke, sollen 2018 durchgeführt werden.
Wenn das Staatliche Bauamt im Stadtgebiet Bundesstraßen ausbaut, ist die Stadt Ochsenfurt erst einmal außen vor. Sie kann aber das Angebot der Behörde nutzen und sich ihrerseits mit Begleitmaßnahmen beteiligen. Das hat den Vorteil, dass die Stadtkasse geschont wird. Weil die Planungen aus einem Guss und gleichzeitig mit dem Straßenausbau durchgeführt werden, können Kosten gespart werden.
Beispielsweise was den Bau der Bürgersteige angeht. Vom Ortseingang Kleinochsenfurt bis zur Einmündung in die Siedlungsstraße ist auf beiden Seiten der Straße ein Gehsteig mit einer Breite zwischen 1,70 und 1,90 Meter geplant. Dann sollen die Fußgänger an der Hangseite auf einen 2,50 Meter breiten Bürgersteig geführt werden. Gegenüber auf der Mainseite ist eine Gehsteig-Breite von 1,50 Metern vorgesehen.
Parkmöglichkeiten auf dem Seitenstreifen wird es dann wahrscheinlich nicht mehr geben. Denn zwischen Fahrbahn und Bürgersteig bleibt an einigen Stellen gerade noch ein Meter Platz. Dieser soll eher begrünt werden. Bürgermeister Peter Juks befürchtet auch, dass viele dann auf dem Gehsteig parken. „Also lieber keinen Parkstreifen“, so Juks.
Für den kritischen Kreuzungsbereich an der Alten Mainbrücke, wo viele Fahrzeuge aus den Seitenstraßen in die Bundesstraße einfahren, einigten sich die Stadträte nun auf eine intelligente Ampelanlage. Zuvor war der Bauausschuss bereits zu der Erkenntnis gelangt, dass ein Kreisverkehr, wie er von vielen Stadträten bevorzugt wurde, dort aus Platzgründen nicht möglich ist.
Optimaler Standort
Ein Verkehrsplaner werde sich jetzt intensiv mit allen Fragen zu diesem Kreuzungsbereich auseinandersetzen, auch mit dem optimalen Standort für die jeweilige Ampel.
Noch nicht endgültig geklärt ist die Haltestelle für den öffentlichen Nahverkehr in Richtung Frickenhausen. Ursprünglich war der Gedanke, die Haltestelle genau gegenüber der bereits vorhandenen Bushaltestelle am Strickleinsweg vorzusehen. Weil es dort aber zu viele Ein- und Ausfahrten gebe, sei eine barrierefreie Haltestelle nicht umsetzbar. Jetzt hat sich der Stadtrat darauf geeinigt, dass die Haltestelle in Fahrtrichtung Frickenhausen möglichst nahe der Alten Mainbrücke geplant werden soll.
Bleibt noch die Frage nach den Kosten. Für den Bau der Gehwege und der Entwässerungsrinne wird das Staatliche Bauamt der Stadt etwa 500 000 Euro verrechnen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Straßenbeleuchtung und ein Verbesserungsanteil zur Straßenentwässerung an der Kanalisation. Stadtrat Gerhard Grünewald wollte wissen, in welcher Höhe sich die Anlieger beteiligen müssen.
Bauamtschefin Elisabeth Balk wartet in dieser Frage noch auf eine Entscheidung der Kommunalaufsicht. Die Juristen im Landratsamt prüfen, ob die Kosten, die der Stadt entstehen, zu 90 Prozent nach dem Erschließungsbeitragsrecht auf die Anwohner umgelegt werden können oder als Verbesserungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anzusehen sind.