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Ein Pflegekind kann jederzeit wieder gehen
Bearbeitet von Traudl Baumeister
 |  aktualisiert: 23.03.2017 03:41 Uhr

Petra Fleischmann, im Pflegekinderdienst des Landratsamt Würzburg zuständig für die Vollzeitpflege, gibt Auskunft darüber, was Vollzeitpflegeeltern mitbringen sollten, welche Voraussetzungen und Bedingungen sie erfüllen müssen.

Frage: Was sind die Voraussetzungen für Pflegeeltern im Landkreis Würzburg?

Petra Fleischmann: Bevor sie ein Kind aufnehmen, ist ein Kurs verpflichtend, wir nennen ihn Grundkurs für Pflegeelternbewerber. Hier werden alle Themen angesprochen, die wichtig sind für die Aufnahme eines Pflegekindes (Bindung, Integrationsprozess des Pflegekindes, förderndes Erziehungsverhalten). Er dauert zwei Samstage und zwei Abende. Die Bewerber müssen im Landkreis wohnen und ausreichend Zeit, Offenheit und Platz für das Kind haben. Mindestens ein Elternteil sollte nicht in Vollzeit berufstätig sein.

Über was sollten sich Interessenten klar werden, bevor sie sich bereit erklären, diese Aufgabe zu übernehmen?

Fleischmann: Pflegeeltern sollten wissen, dass ein Pflegekind kein Kind ist, das im Haushalt einfach so mitläuft. Ein Pflegekind braucht viel Aufmerksamkeit und viel Zeit und reagiert oft anders als man erwartet. Es ist eine große Aufgabe und oft eine Herausforderung. Man steckt viel Energie und Liebe in das Pflegekind und muss sich doch immer im Klaren darüber sein, dass das Kind vielleicht wieder gehen wird.

Welche Eigenschaft(en) sollten künftige Pflegeeltern unbedingt mitbringen?

Fleischmann: Pflegeeltern müssen in der Lage sein, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren, das Kind annehmen können wie es ist und nicht persönlich verletzt sein, wenn es anders reagiert als sie erwarten. Sie brauchen viel Geduld, starke Nerven, müssen sich gut organisieren können und in der Lage sein, Hilfe anzunehmen. Außerdem müssen Pflegeeltern bereit sein, sich auf die Herkunftseltern einzulassen, auch wenn diese viele eigene Probleme haben. Pflegeeltern müssen bereit sein, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildung teilzunehmen.

Welche finanziellen Leistungen stehen einer Pflegefamilie zu?

Fleischmann: Neben dem monatlichen Pflegegeld, das nach Alter des Kindes gestaffelt ist, erhalten sie Zusatzleistungen etwa für die Möbeln, Kleidung, Kindergarten und Urlaub.

 
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