Eine Konfliktsituation entsteht, wenn beispielsweise zwei Menschen unterschiedliche Interessen verfolgen und diese ohne große Rücksicht auf andere Sichtweisen durchsetzen wollen. Wenn es nun aber nicht um zwei Menschen geht, sondern um zwei Interessen einer Person, dann wird es zu einem komplexen Problem. Man streitet sich mit sich selbst. Die Frage lautet dann: "Soll ich´s wirklich machen oder lass ich´s lieber sein?" Doch ein "Jein" ist als Beschluss in einer Gemeinderatssitzung keine Option. Aber von vorne.
Dem Marktgemeinderat von Wintershausen lag in seiner Sitzung ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit neun Wohneinheiten an der Alten Steige vor. Eine solche Bauvoranfrage dient dazu, schon vor der detaillierten Bauplanung und der Anfertigung eines Bauantrages abzuklären, ob das Bauvorhaben machbar ist. Im vorliegenden Fall ging es konkret darum, ob ein zweigeschossiges Haus mit einem Dachgeschoss und erhöhtem Kniestock genehmigungsfähig ist.
Neun Wohnungen und 18 Stellplätze vorgesehen
Und hier begann der innere Zwiespalt für die Gemeinderäte. Auf der einen Seite steht das offen formulierte Ziel nach der Schaffung von mehr Wohnraum in Winterhausen. Auf der anderen Seite stehen Bedenken bezüglich des optischen Einfügens in die nähere Umgebung. Die beiliegende Zeichnung des Gebäudes mit neun Wohneinheiten und 18 Stellplätzen für Autos ließ die Dimension des Bauvorhabens optisch bewusst werden. Und das in einer Umgebung, in der vor allem Einfamilienhäuser stehen.
"Im Grunde ist das ein echter Glücksfall, dass jemand ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen bauen möchte", hörte man das Gewissen auf der linken Schulter sitzend sagen. "Aber die Dimension des Hauses mit den Stellplätzen wird schon extrem wuchtig, vor allem in Relation zu den Häusern in der Umgebung", lautet kam das Gegenargument von der rechten Schulter. Am Ende entschied der Marktgemeinderat einstimmig, der Bauvoranfrage zuzustimmen, um dem Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, auch gerecht zu werden.
Landratsamt prüft Sperrung der Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
Bürgermeister Christian Luksch sowie der Arbeitskreis Mobilität Winterhausen tauschten sich bei einem Treffen mit Landrat Thomas Eberth und Vertretern des Geschäftsbereich Kommunales, Sicherheit und Verkehr am Landratsamt über das Vorhaben aus, zu versuchen, die Ortsdurchfahrt für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zu sperren, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.
Bedarf dazu bestand für die Gemeindevertreter vor allem deshalb, da es für die geplante Beschränkung viele Ausnahmen gibt. Diese führen dazu, dass aus Sicht der Gemeindevertreter ein Großteil der tatsächlich durch den Ort fahrenden Lastwagen gar nicht von der Beschränkungen betroffen wäre. Ortsnahe Speditionen etwa währen ausgenommen. Daher wird befürchtet, dass die Beschilderung am Ende gar keine Besserung der aktuellen Situation bringt.
Doch der Versuch soll eben zeigen, ob eine Entlastung eintritt. Die Vertreter des Landratsamtes signalisierten ihre Bereitschaft, Maßnahmen nachzuschärfen, sollte sich durch die Gewichtsbeschränkung keine Verbesserung ergeben. Der Marktgemeinderat befürwortete daher den Verkehrsversuch, wies aber darauf hin, dass Lieferverkehr in Winterhausen weiter möglich sein müsse.