Seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Juli reichen für privilegierte Freiflächen-Photovoltaikanlagen Bauanträge aus, um selbst großflächige Projekte auf den Weg zu bringen. Bisher waren aufwendige Bebauungspläne nötig, für Bauherren mehrere Gutachten und Planungen benötigten. Auch die Artenschutzprüfung entfällt nun. Diese Vereinfachung hat Auswirkungen auf eine seit längerem geplante, große Freiflächenanlage am Rottendorfer Kapellenberg. Trotz der Größe des Projekts reicht nun ein gewöhnlicher Bauantrag.
Einspeisung über Trafo am Ostring
Die geplante, insgesamt 21,5 Hektar große Freiflächen-Anlage erstreckt sich entlang der A7 und ergänzt die bereits bestehende auf der gegenüberliegende Seite der Autobahn. Sie befindet sich komplett innerhalb eines Streifens mit 200 Meter Abstand zur Autobahn und ist damit privilegiert.
"Das Bauvorhaben ist nach aktueller Rechtslage wie eine landwirtschaftliche Privilegierung zu betrachten", erklärt die Leiterin des Rottendorfer Bauamtes Christine Konrad auf Nachfrage. Der Gemeinderat hob den Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans wieder auf. Auch die in anderen Fällen oft schwierige Frage der Stromeinspeisung ist geklärt. Sie erfolgt über die Trafostation im Gewerbegebiet am Ostring, die über ausreichende Kapazitäten verfügt.
Solarpark Triebig abgelehnt
Einem ebenfalls privilegierten, deutlich kleineren Vorhaben in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke, dem Solarpark Triebig, hat die Gemeinde dagegen ihr Einvernehmen verweigert. Für Bauamtsleiterin Konrad ist dies ein Musterbeispiel für einen Fall, in dem die Gemeinde das Recht hat, sich quer zu stellen.
Zum einen hat der Eigentümer der Fläche, ein Landwirt, zwei öffentliche Flurwege überplant, die der Gemeinde gehören. Zum anderen verläuft der Abwasserkanal vom Rothof eng an der Grundstücksgrenze entlang. Hier befürchtet die Gemeinde Schäden durch die Verankerung der Module. Auch befindet sich die Fläche außerhalb einer Gebietskulisse, die die Gemeinde Ende 2021 per Ratsbeschluss für Photovoltaik vorgesehen hat. Rechtlich ist diese jedoch nicht bindend, so der Hinweis des Bauamts.
Mit dem von der Bundesregierung gewünschten verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien ist auch die Windkraft in Rottendorf wieder ein Thema. Mit der Fortschreibung des Regionalplans gibt es Bestrebungen, das bisherige Windkraft-Vorbehaltsgebiet "WK 44 nördlich Theilheim" auf der Gieshügler Höhe deutlich zu erweitern.
Rottendorf will Windkraft nutzen
Schon im vergangenen Jahr gab es Gespräche zwischen den beteiligten Bürgermeistern und der Regierung von Unterfranken. In einem Beschluss hatte sich der Rottendorfer Rat damals für eine "möglichst großflächige Ausweitung" des Gebietes ausgesprochen. In der September-Sitzung hat er jüngst ausdrücklich nochmals den Wunsch bekräftigt, dass auch auf Rottendorfer Gemarkung Windräder errichtet werden und sein Bedauern darüber geäußert, dass Planungsvorgaben durch das Militär dies bislang verhinderten. Ein Funkfeuer für die Luftfahrt wurde zwischenzeitlich abgeschaltet, die Radaranlage wird jedoch weiter betrieben.
Aktuell gibt es nur für drei zusätzliche Windräder im Windvorbehaltsgebiet konkretere Planungen. Sie befinden sich alle auf Theilheimer Gemarkung. Eine weitere, wenn auch kleine Fläche, auf der Windräder denkbar sind, bildet eine Vorbehaltsfläche am äußersten Ortsrand der Gemarkung Rottendorf nahe Effeldorf. Hier seien Windräder zwar schon heute erlaubt, erklärte Konrad, aufgrund der weiter bestehenden Höhenbeschränkung durch das Militär seien Windräder dort jedoch unwirtschaftlich.