Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung von Elektro-Tretrollern in Deutschland geebnet. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu – allerdings mit Änderungen, die die Bundesregierung nun noch umsetzen muss.
Um welche Fahrzeugklasse geht es?
Wenn das Bundesinnenministerium von elektronischer Mikromobilität spricht, meint es kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie zum Beispiel elektrische Tretroller, E-Scooter, Segways, aber auch Hoverboards und E-Skateboards. Diese werden unter dem Oberbegriff „Elektrokleinstfahrzeuge“ zusammengefasst. Im Gegensatz zu E-Bikes sind Elektrokleinstfahrzeuge eine neue Klasse von Fahrzeugen, da sie ausschließlich durch den elektrischen Motor angetrieben werden.
Gab es bisher keine Regelungen dazu?
In Deutschland können bisher nur selbstbalancierende Mobilitätshilfen, also „Segways“, über die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Sofern elektrisch angetriebene Kleinfahrzeuge nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und keine Ausnahmegenehmigung einer zuständigen Landesbehörde haben, dürfen diese im öffentlichen Straßenverkehr nicht genutzt werden.
Was ist ein E-Tretroller?
Elektrokleinstfahrzeuge müssen folgende Merkmale aufweisen: Lenk- oder Haltestange, 6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Leistungsbegrenzung auf 500 Watt, verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen unter anderem im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit. Skate- und Hoverboards bleiben damit außen vor. Außerdem wären viele E-Tretroller weiterhin nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, die bereits im Handel verkauft werden. Sie fahren meist bis zu 25 km/h.
Ab welchem Alter darf losgefahren werden?
Die Gefährte sollen generell erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden und nicht bei langsameren Modellen schon ab 12 Jahren wie zunächst vorgesehen. Eine Helmpflicht soll es nicht geben, auch einen Moped-Führerschein brauchen Fahrer nicht.
Auf welchen Wegen dürfen sie fahren?
Entgegen der ursprünglichen Pläne sollen keine E-Tretroller auf Gehwegen fahren, sondern grundsätzlich auf Radwegen.
Muss das Fahrzeug versichert werden?
Ja. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge die Einführung eines kleinen Versicherungskennzeichens zum Aufkleben (kleine Versicherungsplakette) vorgesehen.
Wann könnten die Roller durch die Stadt fahren?
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt eine Zulassung der E-Tretroller noch im Sommer an.