
Droht der Biogasbranche und damit einer wesentlichen Säule der Strom- und Wärmeversorgung das Aus? „Die Hütte brennt“, beschrieben Biogasbauern aus Franken die Situation in einem Gespräch mit namhaften Vertretern der SPD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung.
Mit dem örtlich zuständigen Abgeordneten und umweltpolitischen Sprecher der SPD in Berlin, Carsten Träger aus Fürth, kam auch der studierte Elektrotechniker und Spezialist für den Bereich Biogas in der Partei, Markus Hümpfer aus Schweinfurth, nach Uffenheim. Beide zeigten sich lösungsorientiert und bekundeten ihren Willen, dass Biogas weiter eine Rolle im Energiemix spielen müsse. Hümpfer und Träger verwiesen aber auch auf die nicht einfachen Abstimmungen mit den Grünen und der FDP, insbesondere bei den Fragen um den Maisanteil als Rohstoff und das Ausschreibungsvolumen der Bundesnetzagentur für die Anschlussregelung in der Biogasbranche nach 20 Jahren Laufzeit.
Biogasbauern: Aktuelle Regelungen führen in die Irre
Peter Hecht und Andreas Popp, die Sprecher der Anlagenbetreiber in Mittelfranken sowie für Ober- und Unterfranken, appellierten eindringlich an die beiden Politiker, dass schnell etwas passieren müsse, bevor im Herbst die 2. Ausschreibung für das Jahr 2024 ansteht. Sonst bestehe die Gefahr, dass viele Investitionen in Anlagen mit der notwendigen flexiblen Stromerzeugung, wenn keine Sonne scheint und auch kein Wind weht, in den Sand gesetzt wären und nicht mehr weiter betrieben werden könnten, während andererseits der Staat bereit sei, Milliarden in gar nicht so umweltfreundliche Flüssiggas-Terminals sowie in eine neue Kraftwerksstrategie zu investieren.
Mehrere Anlagenbetreiber, deren bisherige Einspeiseverträge auslaufen, seien bei Ausschreibungen für Anschlussvereinbarungen durchgefallen, nachdem sie vorher enorme finanzielle Vorleistungen erbringen mussten und bürokratische Hürden zu überwinden hatten. So versuchten die über 20 Biogaserzeuger aus ganz Franken den beiden Politikern eindringlich klar zu machen, dass die aktuellen Regelungen in die Irre führen würden. Dies auch deshalb, weil inzwischen Tausende Kunden an Wärmenetzen hängen, die von der Abwärme der Stromerzeugung mit Biogas profitieren. Dieser Trend verstärke sich derzeit noch, wenn die Kommunen ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen.
Wenn die Mahnungen nicht gehört werden, praxisgerechte Lösungen zu finden, dann bringen wir das nächste Mal zu Gesprächen auch unsere Wärmekunden mit und dann brauchen wir als Treffpunkt nicht ein Gasthaus, sondern ein Fußballstadion, sagte ein Biogasbetreiber aus dem Landkreis Ansbach.
"Maisanbau zu Unrecht verteufelt"
Eindringlich gaben die Landwirte den Berliner Politikern auf dem Weg mit, dass Biogas wegen dem Maisanbau zu Unrecht verteufelt werde. Auf einem Hektar Mais wachse die doppelte Gasmenge als bei anderen Früchten produziert wird. 35 Prozent Mais in der Fruchtfolge pro Landwirt sei akzeptabel, aber nicht für den eingesetzten Rohstoff pro Biogasanlage. Denn häufig werde Silomais von viehlosen Betrieben angebaut, die ihn in der Fruchtfolge gebrauchen könnten und dafür auch Gärsubstrat zurücknehmen, anstatt Mineraldünger zu kaufen, wurde argumentiert.
Dieser Gesichtspunkt werde angesichts des Strukturwandels auf dem Land mit immer weniger Tierhaltungen von zunehmender Bedeutung. Auch in der Partnerschaft mit Ökobetrieben sei dies wichtig, um Klee und Leguminosen zur Bodenverbesserung aus Biohöfen annehmen zu können. Schließlich nehme der Trend zu, dass wegen Aufgabe der Tierhaltung immer seltener der Aufwuchs von Grünland und Naturschutzflächen über Rinder verwertet werden könne.
Kein Verständnis hat ein Landwirt, dass er zwar Gras von seiner Wiese in die Biogasanlage geben dürfe, nicht aber den Rasenschnitt von einem Sportplatz, weil dieser als Abfall gilt und der Einsatz mit hohen Hürden verbunden sei. Bei all dem wurde auf die regionale Wertschöpfung von Biogasanlagen im ländlichen Raum verwiesen, in dem der Aufwuchs von Flächen noch genutzt werden könnte, die im Zuge des Strukturwandels nicht mehr bewirtschaftet werden, aber aus Artenschutzgründen doch abgefahren werden müsste.