zurück
Würzburg
Diebstahl in Würzburger Handy-Shop: Verkäufer sollte zahlen
Nach einem Diebstahl in einem Würzburger Handy-Shop stellte die Firma ihrem Verkäufer die geklauten Smartphones in Rechnung. Jetzt ist ein 43-Jähriger verurteilt worden.
Vier Mobilfunkgeräte zum Preis von knapp 2500 Euro hat ein Mann in einem Handy-Shop in Würzburg gestohlen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich | Vier Mobilfunkgeräte zum Preis von knapp 2500 Euro hat ein Mann in einem Handy-Shop in Würzburg gestohlen.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 26.04.2020 02:10 Uhr

Vier Mobilfunkgeräte zum Preis von knapp 2500 Euro hat ein Mann in einem Handy-Shop in Würzburg gestohlen. Vom Schöffengericht ist der 43-Jährige nun wegen schwerem Bandendiebstahl verurteilt worden. Für Wirbel sorgte in der Verhandlung die Aussage des Verkäufers.

Bilder einer Überwachungskamera zeigten, wie drei Männer den Verkäufer im Handy-Laden in ein Gespräch verwickelten und dem 43-jährigen Angeklagten Sichtschutz gaben. Vor Gericht gab dieser an, Pfandflaschen-Sammler zu sein und keinen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft entschuldigte er sich tränenreich für den Diebstahl. Es sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen, die anderen hätten davon nichts gewusst.

Eine Woche vor dem Würzburger Handy-Fall hatte die Gruppe bereits in einer Arztpraxis in München ein Sparschwein mit etwa 100 Euro entwendet. Für den 43-Jährigen kam belastend hinzu, dass sein Bruder ihn im Prozess als Chef der Bande bezeichnet hatte. 

Verkäufer meldet sich aus dem Zuhörerraum

Während der Verhandlung meldete sich der Verkäufer, der während des Diebstahls alleine Dienst im Laden gehabt hatte, aus dem Zuhörerraum zu Wort. Er bat, bei der Strafe für den Angeklagten auch die Folgen für ihn zu berücksichtigen. 

Sein damalige Arbeitgeber, Franchise Partner einer renommierten Telekommunikationsmarke, habe ihm die vier gestohlenen Geräte in Rechnung gestellt, zunächst einen Teil vom Monatslohn dafür einbehalten, ihm Mahnungen geschickt und Fahrlässigkeit unterstellt. So soll die Tür zu einem Nebenraum, dem Tatort, nicht ausreichend verschlossen gewesen sein. Erst kurz vor einem Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht habe er von der Firma das Angebot bekommen, die Forderung zu streichen und ausstehende Überstunden zu begleichen.

Schwere psychische Folgen

Er habe massive psychische Probleme nach dem Vorfall gehabt, so der Verkäufer. Wegen seiner Angstzustände und Schlafstörungen sei er für längere Zeit krank geschrieben gewesen. Immer wieder habe er sich gefragt, was wohl passiert wäre, wenn er den Diebstahl sofort bemerkt und versucht hätte, die Gruppe festzuhalten.

Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Franz Barthel
Angeklagte
Angststörungen
Arbeitgeber
Arbeitsgerichte und Arbeitsgerichtsbarkeit
Diebstahl
Mobilfunkgeräte
Probleme und Krisen
Psychische Erkrankungen
Raub und Raubdelikte
Schlafstörungen
Strafarten
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • harryamend@outlook.de
    Unglaublich, erst klaut man und dann drückt man auf die Tränendrüse. Für diesen Filmreifen Auftritt hätte es einen Nachschlag geben müssen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten