Vier Mobilfunkgeräte zum Preis von knapp 2500 Euro hat ein Mann in einem Handy-Shop in Würzburg gestohlen. Vom Schöffengericht ist der 43-Jährige nun wegen schwerem Bandendiebstahl verurteilt worden. Für Wirbel sorgte in der Verhandlung die Aussage des Verkäufers.
Bilder einer Überwachungskamera zeigten, wie drei Männer den Verkäufer im Handy-Laden in ein Gespräch verwickelten und dem 43-jährigen Angeklagten Sichtschutz gaben. Vor Gericht gab dieser an, Pfandflaschen-Sammler zu sein und keinen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft entschuldigte er sich tränenreich für den Diebstahl. Es sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen, die anderen hätten davon nichts gewusst.
Eine Woche vor dem Würzburger Handy-Fall hatte die Gruppe bereits in einer Arztpraxis in München ein Sparschwein mit etwa 100 Euro entwendet. Für den 43-Jährigen kam belastend hinzu, dass sein Bruder ihn im Prozess als Chef der Bande bezeichnet hatte.
Verkäufer meldet sich aus dem Zuhörerraum
Während der Verhandlung meldete sich der Verkäufer, der während des Diebstahls alleine Dienst im Laden gehabt hatte, aus dem Zuhörerraum zu Wort. Er bat, bei der Strafe für den Angeklagten auch die Folgen für ihn zu berücksichtigen.
Sein damalige Arbeitgeber, Franchise Partner einer renommierten Telekommunikationsmarke, habe ihm die vier gestohlenen Geräte in Rechnung gestellt, zunächst einen Teil vom Monatslohn dafür einbehalten, ihm Mahnungen geschickt und Fahrlässigkeit unterstellt. So soll die Tür zu einem Nebenraum, dem Tatort, nicht ausreichend verschlossen gewesen sein. Erst kurz vor einem Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht habe er von der Firma das Angebot bekommen, die Forderung zu streichen und ausstehende Überstunden zu begleichen.
Schwere psychische Folgen
Er habe massive psychische Probleme nach dem Vorfall gehabt, so der Verkäufer. Wegen seiner Angstzustände und Schlafstörungen sei er für längere Zeit krank geschrieben gewesen. Immer wieder habe er sich gefragt, was wohl passiert wäre, wenn er den Diebstahl sofort bemerkt und versucht hätte, die Gruppe festzuhalten.
Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.