Am Sonntag, 24. November, findet die Kirchenverwaltungswahl im Bistum Würzburg statt. Wahlberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, die der römisch-katholischen Kirche angehören. Das teilt das Bistum in einem Presseschreiben mit, dem folgende Informationen entnommen sind.
Was ist eine Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung handelt und entscheidet für die jeweilige Kirchenstiftung. Sie wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde für sechs Jahre gewählt und muss mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammenkommen. Das Gremium arbeitet auf Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften wie der Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen.
Welche Aufgaben hat sie?
Die wichtigste Aufgabe ist die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Vermögens einer Kirchenstiftung. Dazu kommen Beschaffung und Unterhalt der Einrichtung von Kirchen und Diensträumen, der Abschluss von Verträgen, die Beantragung von Zuschüssen sowie Entscheidungen über Baumaßnahmen und den Einsatz von Spendengeldern.
Wie setzt sich das Gremium zusammen?
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer oder einem Vertreter als Vorstand und den gewählten Mitgliedern. Deren Zahl beträgt in Kirchengemeinden mit bis zu 2000 Katholikinnen und Katholiken vier Personen, bei bis zu 6000 Gläubigen sechs Personen und darüber hinaus acht Personen. Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger oder eine Kirchenpflegerin, der oder die die Kassen- und Rechnungsführung samt aller dazugehöriger Aufgaben übernimmt. Pro Amtsperiode kann der Vorstand der Kirchenverwaltung bis zu zwei Personen in das Gremium nachberufen.
Was müssen Wahlberechtigte beachten?
Der Wahlvorgang unterscheidet sich kaum von dem jeder anderen Wahl. Die Wahlunterlagen sind verschickt, weitere Informationen erteilen die Kirchengemeinden vor Ort. Wichtig für die Briefwahl: Bis Mittwoch, 20. November, müssen die Anträge zur Briefwahl – falls in der jeweiligen Gemeinde überhaupt möglich oder nötig – bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Wo genau, steht in der jeweiligen Wahlbenachrichtigung.
Wer kann in die Kirchenverwaltung gewählt werden?
"Menschen mit Weitblick, Persönlichkeit, Menschenkenntnis und Gestaltungswillen", so beschreibt es Ute Sommer, Verwaltungsreferentin für die Pastoralen Räume Würzburg links des Mains sowie Süd-Ost. Weil mancherorts zu wenige Personen zur Wahl stehen, wird nicht jede der fast 900 Kirchenstiftungen im Bistum eine voll besetzte Kirchenverwaltung zusammenbekommen. Möglich ist dann ein verkleinertes Gremium, eine gemeinsame Verwaltung zweier Kirchenstiftungen oder auch eine Verwaltung auf Zeit durch das Bischöfliche Ordinariat. Betroffene Gemeinden sind bereits auf diese Szenarien vorbereitet.
Was passiert am und nach dem 24. November?
Nach Schließung der Wahllokale und dem – zumeist zeitgleichen – Ablauf der Frist zur Einreichung der Unterlagen zur Briefwahl ist die Abstimmung beendet. Im Anschluss zählt der örtliche Wahlausschuss die Stimmen aus. Das Ergebnis wird vor Ort zwischen dem 1. und 8. Dezember veröffentlicht und auch in den Gottesdiensten der jeweiligen Kirchengemeinden bekannt gegeben. Die bisher bestehenden Kirchenverwaltungen bleiben zunächst im Amt. Die neu gewählten Gremien konstituieren sich im neuen Jahr, bis spätestens 8. März 2025. Sie sind sechs Kalenderjahre im Amt, also bis zu den nächsten Wahlen Ende 2030.
Wer unterstützt die neu gewählte Kirchenverwaltung?
Auf der Ebene der Dekanate hat die Diözesanleitung Verwaltungsreferentinnen und -referenten installiert. Ute Sommer aus dem Dekanatsbüro Würzburg ist eine von ihnen. Sie erklärt: "Ich helfe bei den vielfältigen Aufgaben, bin vor Ort ansprechbar und nehme an Sitzungen der Kirchenverwaltung teil – wenn es gewünscht ist." Dieses Angebot ist freiwillig und wird bereits rege genutzt. Zur weiteren Unterstützung und Beratung sind die Fachabteilungen des Bistums in Würzburg zuständig. Sie helfen bei Bedarf in den Bereichen Bau, Finanzverwaltung, Vertragswesen, Personal, Recht und Versicherungen.