Um die Impf-Hotline Würzburg und das Corona-Bürgertelefon des Gesundheitsamts zu entlasten, haben wir nach Auskunft des Landratsamts die Antworten auf die zehn wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen noch einmal zusammengefasst. Die örtlichen Kontaktdaten gelten jeweils nur für Bewohner der Stadt und des Landkreises Würzburg.
Eine Registrierung für einen künftigen Impftermin ist grundsätzlich möglich per Telefon unter 0931 8000-844, oder online unter www.impfzentren.bayern. Wenn möglich, wird empfohlen, die Online-Registrierung zu nutzen.
Die Priorisierung ist in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. Nach der vorher erfolgten Registrierung erhalte ich eine Mitteilung, wenn ich aufgrund meiner Priorisierung impfberechtigt bin. Danach kann ich einen Termin vereinbaren.
Welche Nummer man anruft, ist unerheblich. Anrufer unter der 116 117 werden automatisch an die örtlich zuständige Impf-Hotline weitergeleitet. Die Vergabe der Impftermine erfolgt nach einem einheitlichen Schlüssel unabhängig von Art und Zeitpunkt der Registrierung.
Grundsätzlich ja, allerdings kann es nicht hundertprozentig gewährleistet werden, falls zufällig eine weitere Terminbuchung durch einen Dritten für dasselbe Zeitfenster erfolgt. Sinnvoll ist es in diesem Fall, beide Termine sehr zeitnah, am besten nacheinander, zu buchen.
Ja, dafür wird ausreichend Impfstoff zurückgehalten. Das trifft auch für künftige Erstimpfungen zu. Nach Aussage des Bayerischen Gesundheitsministeriums ist die Lieferung des Impfstoffs für die Zweitimpfung gesichert.
Leider nein, weil die beiden Altersstufen in der Corona-Impfverordnung in unterschiedlichen Priorisierungsgruppen eingeteilt sind. Ausnahme sind Bewohner von Pflegeheimen.
Aktuell gibt es hier zwei Möglichkeiten: Entweder ich wende mich an eine Person, die mich zu einem Impfzentrum begleitet. Ähnlich wie bei Arztbesuchen können Berechtigte dazu auch den Patientenfahrdienst in Anspruch nehmen. Oder ich warte ab, bis der eigene Hausarzt die Impfung verabreichen kann.
Aufgrund der derzeit knappen Impfstoffmenge werden mit mobilen Impfteams nur die am höchsten priorisierten Gruppen aufgesucht (Bewohner und Personal von Pflegeheimen). Es ist jedoch geplant, auch Einrichtungen des Service-Wohnens oder ähnliche Einrichtungen in der höchsten Priorisierungsgruppe aufzusuchen.
Dies ist aufgrund der Priorisierung der Impfberechtigten in der Corona-Impfverordnung leider nicht möglich.
Zur Entlastung der Impfzentren sollen sich zurzeit nur Personen mit höchster und hoher Priorität registrieren lassen. Das Impfzentrum bittet dringend darum, bei allgemeinen Fragen andere Stellen zu kontaktieren. Allgemeine Informationen gibt es unter anderm bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 sowie im Internet unter anderem unter www.impfzentren.bayern.