Auf dem Energiemarkt gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die auf aggressiven Vertrieb setzen und dabei die gültigen Spielregeln missachten. Aktuell macht der Fall eines bayerischen Energielieferanten Schlagzeilen, gegen den die Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängt hat.
Unseriöse Firmen arbeiten oft mit vielfältigen Tricks, um Kunden neue Energieverträge aufzunötigen, heißt es in einer Pressemitteilung der WVV. Dabei schrecken sie weder vor untergeschobenen Verträgen noch vor permanenter Telefonbelästigung oder sogar dem Vortäuschen falscher Identitäten, dem sogenannten „Stadtwerke-Trick“, zurück. Hier arbeiten die Anrufer oft mit unterdrückten Rufnummern, um die wahre Identität zu verschleiern. Oft geben sie sich als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers oder einer bundesweiten Energieagentur aus und versuchen während des Gesprächs sensible Daten, die für einen Anbieterwechsel nötig sind (z.B. Zählernummern) abzugreifen.
Die WVV warnt deshalb: Vor einem Anbieterwechsel sollten sich Verbraucher vorab und umfassend über die Seriosität des künftigen Stromanbieters informieren. Auch sollten keine Rechnungs- oder Verbrauchsdaten telefonisch weitergegeben werden, denn damit gelangen wichtige persönliche Daten an nicht vertrauenswürdige Stellen.
Sollten bereits unerwünschte Verträge telefonisch zustande gekommen sein, können die Kunden vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hier genügt ein kurzer Brief an den fremden Stromversorger mit Unterschrift. Ein Musterschreiben ist auf www.wvv.de unter „Wissenswertes/Widerrufserklärung“ zu finden. Die WVV-Berater helfen auch persönlich weiter unter Tel.: (0931) 36-1155.