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HETTSTADT
Die UBH darf in Hettstadt eine Marke bleiben
Tilmann Toepfer
Tilman Toepfer
 |  aktualisiert: 23.04.2016 03:36 Uhr

Dürfen die Unabhängigen Bürger Hettstadt weiter als „Marke“ UBH auftreten? Eine Firma aus der Oberpfalz forderte Unterlassung und drohte mit schlimmen Folgen. Doch Fachanwälte gaben jetzt Entwarnung.

Die Unabhängigen Bürger Hettstadt gibt es seit 1995, im vergangenen Jahr feierte man 20. Geburtstag. Von Anfang an firmierte die Wählergruppierung als UBH, der Waldbüttelbrunner Pädagoge und Künstler Raimund Wirth schuf aus den drei Buchstaben ein unverwechselbares Logo. 1996 hatten es zwei UBH'ler in den Gemeinderat geschafft, später dann drei. Heute entscheiden vier Unabhängige im Gremium mit.

Im März fand der UBH-Vorsitzende Alexander Benjamin Conrad ein Einschreiben mit Rückschein im Briefkasten. Die „ubh Software & Engeneering GmbH“ mit Sitz in Ebermannsdorf (Oberpfalz) meldete „Markenrechtliche Ansprüche“ an. Durch Eintragung der Marke UBH beim Deutschen Patentamt 1996 und Veröffentlichung im „Markenblatt“ 1997 sei man Inhaberin der Wortmarke geworden, hieß es. Und dann kam es dick: Die UBH aus Hettstadt würde gegen die gesetzlichen Unterlassungspflichten aus der Marke verstoßen und die Rechte der Firma verletzen.

Der Brief aus Ebermannsdorf gipfelte in der Forderung, die Bezeichnung UBH „im geschäftlichen Verkehr“ zu unterlassen. Es folgte die Adresse einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei und „rein vorsorglich“ der Hinweis, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro festgesetzt werden könnte, „ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“. In der Kasse der Hettstadter UBH sind aktuell keine 3000 Euro, und der eben im Amt bestätigte Vorsitzende will natürlich auf freiem Fuß bleiben.

Das gleichermaßen unfreundliche wie unerfreuliche Schreiben der ubh-group beschäftigte die Mitgliederversammlung der Hettstadter UBH nur kurz. Schnell kam man überein: Wir lassen uns nicht kopfscheu machen und fragen bei Experten nach. So landete das Schreiben aus der Oberpfalz bei der „Intellectual Property IP-GÖTZ – Patent- und Rechtsanwälte“ mit Büros in Würzburg und Nürnberg.

Georg Götz ist Patentanwalt, Jürgen Veh Rechtsanwalt. Beide habe das Schreiben der ubh aus Ebermannsdorf geprüft und signalisieren der UBH aus Hettstadt Entwarnung. „Es besteht keine Branchennähe“, sagt Götz. „Die Forderung ist eindeutig unbegründet“, sagt Veh und erläutert: Grundvoraussetzung für die Verletzung einer Marke sei die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen. „Die Vertretung eigener politischer Interessen ist jedoch weder eine Ware noch eine Dienstleistung, die gegenüber Dritten erbracht wird.“

Einfach ausgedrückt: Die UBH aus Hettstadt ist eben nicht in der Branche der ubh-group unterwegs, kann dieser geschäftlich nicht in die Quere kommen und konzentriert sich auch künftig auf Kommunalpolitik, also die Information und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger von Hettstadt.

Dem UBH-Vorsitzenden Alexander Benjamin Conrad ist der sprichwörtliche Stein vom Herzen gefallen, ja sogar ein Mühlstein, wie er sagt. Und Sträflingskleidung braucht er nun auch nicht, nicht mal „rein vorsorglich“.

 
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