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KÜRNACH
Die Palette reicht vom Lob bis Ablehnung
Traudl Baumeister
Traudl Baumeister
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:12 Uhr

Ausführlich mit dem geplanten neuen Baugebiet Schleifweg III hat sich der Gemeinderat Kürnach befasst. Sandra Hennlich und Peter Kränzlein, vom Planungsbüro Auktor Ingenieur GmbH, erläuterten Details zur Erschließungsplanung und begleiteten anschließend die Abhandlung der Stellungnahmen, die nach der ersten Auslegung der Planunterlagen eingegangen waren.

Erschlossen wird das das Baugebiet durch eine Haupterschließungsstraße und fünf Stichstraßen. Die Planungsfläche umfasst insgesamt 4,9 Hektar – mit Lärmschutzwall und Hamsterausgleichsfläche. Die Nettobaufläche für etwa 40 Bauplätze beträgt 2,1 Hektar. Die Straßen im Schleifweg III sollen asphaltiert, Gehwege gepflastert. Wie in Kürnach mittlerweile üblich, wird zur Entwässerung ein Trennsystem genutzt. Abwasser- und Oberflächenwasser werden also getrennt voneinander entsorgt. Ein Regenrückhaltebecken im Baugebiet dient beim Oberflächenwasser als Puffer, um im Fall von Starkregenereignissen die Zubringer zur Kürnach nicht zu überlasten.

Der als Stichweg bereits vorhandene neue Verbindungsweg von der Haupterschließungsstraße zur Flurstraße wird auf 4,20 Meter Breite komplett ausgebaut. Ob er anschließend zumindest als Einbahnstraße für den Autoverkehr geöffnet wird oder ausschließlich dem Fußgänger und Radverkehr dient – wie es einige Ratsmitglieder favorisierten – wird noch beschlossen.

Kaum Einwände

Einwendungen gegen das Baugebiet hatten nur wenige Träger öffentlicher Belange. Im Gegenteil: Vom Amt für ländliche Entwicklung erhielt Kürnach sogar ein Lob. „Die intensiven Bemühungen“ der Gemeinde, vorrangig bereits vorhandene Baugrundstücke im Ort baulich zu nutzen, seien dem Amt bekannt. Mit dem Verweis darauf hält die Behörde die kurzfristige Bereitstellung von Bauplätzen mit Anbindung an die vorhandene Bebauung für die wachsende Gemeinde für „grundsätzlich gut geeignet.“ Die vom ALE vorgeschlagene schrittweise Erschließung lehnt die Gemeinde wegen der hohen Nachfrage sowie aus wirtschaftlichen Gründen ab.

Auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat nichts gegen die Ausweisung und betont sogar, „die Weiterverwendung von unbelastetem Boden werde vorbildlich geregelt“. Den vom Amt vorgeschlagenen Bauzwang übernimmt die Kommune. Das Baugebot innerhalb von fünf Jahren wird – analog zu anderen örtlichen Baugebieten – im Kaufvertrag geregelt.

Keine Stellungnahme gegen die Umwandlung des bisherigen Ackers abgegeben hat der Landesbund Vogelschutz, keine Einwände hatte auch der Bauernverband sowie die Regierung von Unterfranken. Letztere weist lediglich darauf hin, die Umsiedlung der dort gefundenen Feldhamster in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde anzugehen. Ein Punkt, den Kürnach von Anfang an verfolgte und mit Hilfe des eigens entwickelten Feldhamsterkonzeptes im interkommunalen Zusammenschluss „Würzburger Norden“ angeht.

Den Hinweis des Denkmalschutzes auf mögliche Bodendenkmäler, wie die in Kürnach zuletzt beim Bau der neuen Edeka gefunden wurden, begegnet die Kommune im Vorfeld der Erschließung mittels Untersuchung durch Stichproben im gesamten Gebiet, um den einzelnen Grundstücksbesitzer bebaubare Grundstücke verkaufen zu können, ohne die Unsicherheit zuvor notwendiger Ausgrabungen.

Veto von den Naturschützern

Überhaupt nicht einverstanden mit der Ausweisung zeigt sich der Bund Naturschutz. Er verweist auf weitere Arten – wie Wiesenweihe und Zauneidechse – die neben Feldhamstern in dem Gebiet vorkommen sowie auf den unnötigen Flächenverbrauch. Es gebe kein zwingendes öffentlichen Interesse an den im beschleunigten Verfahren bereitgestellten Baugrundstücken, der Wohnbedarf sei nicht nachgewiesen beziehungsweise könne über die Nachbargemeinden befriedigt werden.

Hohen Schutzwert im Vergleich zur Schaffung menschlichen Wohnraums hätten lediglich Fortpflanzungs- und Ruhestätten bedrohter Arten, aber nicht Jagdgebiete, entgegnet dem die Kommune und verweist ansonsten auf die von den anderen beteiligten Trägern teilweise sogar gelobten Bemühungen Natur- und Artenschutz bei der Ausweisung möglichst weitgehend zu berücksichtigen.

In einer der nächsten Sitzungen werden weitere private Stellungnahmen abgehandelt im Detail abgehandelt, so Bürgermeister Thomas Eberth, und anschließend vom, Gemeinderat der Beschluss für die zweite Auslegung gefasst.

 
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