Um die Einsparung elektrischer Energie ging es mehrmals in der Gemeinderatssitzung. In Folge der aktuellen Energiesparverordnungen des Bundes will die Gemeinde die Leuchtzeiten der Straßenlampen verringern. In der Sitzung wurden mehrere Modelle diskutiert. Es gab unterschiedliche Standpunkte und Argumente, so dass kein völlig einheitlicher Nenner erzielt wurde.
Beschlossen wurde mit Mehrheit, dass künftig die Straßenlampen in der Gemeinde sonntags mit donnerstags von 23 bis 5 Uhr ausgeschaltet sind, in den Nächten von Freitag bis Sonntag bleiben sie von 0 bis 5 Uhr aus. Geprüft werden soll, ob auch die Dämmerungsschaltung verändert werden kann. Zu Beginn hatte Bürgermeister Johannes Menth darauf hingewiesen, dass die Gemeinde schon durch die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen 68 Prozent Strom gegenüber vorher eingespart worden sind.
Diskussionen gab es um die Straßenbeleuchtung im Baugebiet "Hirtenpfad 2". Hierzu lag ein Angebot vor für 17 LED-Lampen mit einer Leistung von je 25 Watt auf Masten mit sechs Metern Höhe. Stefan Rettner wollte im Sinne der Energiesparpolitik vier Lampen weglassen. Vor jedem zweiten Grundstück eine würde seiner Meinung nach reichen.
Ausreichende Ausleuchtung
Menth meinte aber, dass es wohl nachvollziehbare Gründe für das vorgelegte Konzept gebe, wie etwa Normen für den Abstand der Lampen, damit eine ausreichende Ausleuchtung erzielt werden kann. Details hierzu könnten aber nur mit der Bauverwaltung geklärt werden. Der Beschluss lief darauf hinaus, dass das vorliegende Angebot (es hätte einen Preis von rund 44.000 Euro) angenommen wird unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung Einsparungsmöglichkeiten prüft.
Der Sportverein will seine Flutlichtanlage von Quecksilberdampf- auf LED-Lampen umstellen. Die Kosten belaufen sich auf rund 60.000 Euro. Dafür sind Zuschüsse zu erwarten vom Bayerischen Landessportverband mit rund 27.000 Euro und rund 19.000 Euro vom Bundeswirtschaftsministerium, wobei gerade bei dem letztgenannten mit einer langen Verzugszeit bis zur Auszahlung zu rechnen ist. Deshalb beantragte der Verein bei der Gemeinde ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung. Nachdem die Ratsmitglieder nach Studium des Antragstextes zu unterschiedlichen Auslegungen wegen des Betrags kamen, wurde der Beschluss so gefasst, ein Darlehen "in erforderlicher Höhe" zu gewähren. Der genaue Zuschussbedarf soll noch einmal geprüft werden.
Generalsanierung der Grundschule
Vergeben wurden weitere Architektenleistungen für die Generalsanierung der Grundschule zum Preis von rund 78.000 Euro. Auf Nachfrage bezifferte der Bürgermeister die Gesamtkosten der Architektenleistungen für das Vorhaben auf rund 230.000 Euro. Die Arbeiten würden aktuell nicht ganz zur Zufriedenheit laufen. So habe man eigentlich daran gedacht, die Grundleitungen zu erhalten, was nun doch nicht möglich sei, wodurch Mehraufwand entstehe. Es habe mehrfach Nachträge der Baufirma gegeben.
Ein Gewerk verzögere sich durch Ausfall eines Mitarbeiters. Mehrarbeiten gebe es beim Einbau der neuen Fenster. Insgesamt dürfte das Vorhaben teurer werden als die veranschlagten 2,7 Millionen Euro. Menth meinte aber, dass die Sanierung immer noch günstiger sei als ein Neubau bei der aktuellen Teuerung. Er erwähnte einen geplanten Schulneubau in einer anderen Gemeinde, wo sich die veranschlagten Kosten in kurzer Zeit schon verdoppelt hätten.
Bekanntgegeben hat der Bürgermeister, dass die Finanzverwaltung nach Prüfung von Angeboten einen Kredit von 700.000 Euro zum Zinssatz von 2,24 Prozent aufgenommen hat. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre. Nach zehn Jahren kann die Restschuld aber vollständig getilgt werden, wenn es die Verhältnisse zulassen.