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Uffenheim
Die Geschichte der Straßenausbaubeiträge ist noch nicht zu Ende: Härtefallkommission fordert Beiträge zurück
Als mit den Straßenausbaumaßnahmen in einigen Straßen, darunter auch die Custenlohrer Straße, begonnen wurde, hatte es die Straßenausbaubeiträge noch gegeben.
Foto: Gerhard Krämer | Als mit den Straßenausbaumaßnahmen in einigen Straßen, darunter auch die Custenlohrer Straße, begonnen wurde, hatte es die Straßenausbaubeiträge noch gegeben.
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 24.06.2024 02:39 Uhr

Von verlorenem Vertrauen in die Staatsregierung war im Finanzausschuss des Uffenheimer Stadtrates am Dienstag die Rede. Richtig, es ging um die Straßenausbaubeiträge. Und um eine gerechte Lösung für alle, weil die Härtefallkommission erstattete Beiträge teilweise zurückfordert.

Rückblick: Im Juni 2018 hatte der Bayerische Landtag beschlossen, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abzuschaffen. "Leider wurde dabei nicht oder nicht ausreichend bedacht, wie bereits laufende Verfahren berücksichtigt werden sollen", bedauert Bürgermeister Wolfgang Lampe. Schon damals hätten die Kommunen Probleme gesehen und sich eine in die Zukunft wirkende Lösung gewünscht. Denn die Stadt hatte zu diesem Zeitpunkt schon mit Straßenausbaumaßnahmen in der Ansbacher Straße, Bahnhofstraße, Custenloher Straße und Rothenburger Straße begonnen. Die Probleme sind nun bei der Stadt Uffenheim, wir schreiben jetzt das Jahr 2024, aufgeschlagen.

Stadt wollte Ungleichbehandlung verhindern

Ende 2023 war die Stadt laut Bürgermeister Wolfgang Lampe von der Härtefallkommission aufgefordert worden, mitzuteilen, ob seitens der Stadt Beiträge erstattet worden sind. Die Stadt habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass sie "Erstattungen in Höhe des nicht durch die Härtefallkommission erstatteten Beitrags geleistet hat". Es sei eine freiwillige Sonderleistung gewesen – zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung.

Die Kommission hatte einen zumutbaren Eigenanteil von 2000 Euro angesetzt. Diesen hatte die Stadt bezahlt. Und genau diesen fordert die Härtefallkommission nun von den Grundstückseigentümern zurück. Von Grundstückseigentümern wie Günter Fürmann aus der Custenlohrer Straße. Er hat seinen Bescheid dieser Redaktion zur Verfügung gestellt. Bis 28. Juni muss er die 2000 Euro an die Staatsoberkasse Bayern zurückzahlen, schreibt ihm die bei der Regierung von Unterfranken angesiedelte Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge und begründet dies auf fünf Seiten voller Paragrafen.

Betroffene Grundstückseigentümer haben sich an die Stadt gewandt

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben sich nun an die Stadt gewandt. Vor gut zwei Wochen habe er sich mit ihnen getroffen, informierte Lampe. Er verstehe die Verärgerung der Bürgerinnen und Bürger. "Wir waren uns einig, Ungerechtigkeiten auszugleichen", sagte Lampe und verwies auf entsprechende Beschlüsse des Stadtrats aus den Jahren 2019 und 2022.

Mit der Rückforderung durch die Härtefallkommission werde die Ungerechtigkeit zwischen denjenigen Beitragspflichtigen, welche eine Ablösevereinbarung unterschrieben und den Beitrag bezahlt hatten, und denen, die keine Vereinbarung unterzeichnet hatten, wiederhergestellt, ärgert sich der Bürgermeister. Denn im Jahr 2017 waren 130 Ablösevereinbarungen getroffen worden mit einer Summe in Höhe von 510.000 Euro. 380.000 Euro sind bereits bezahlt worden. Für die restlichen 130.000 Euro sind die Stundungen ausgesetzt. Die Stadt hat in den Jahren 2019 bis 2023 zum Ausgleich von Ungleichbehandlungen hiervon wieder 150.000 Euro ausgezahlt. Auf Antrag wurden laut Verwaltung dabei die Beträge erstattet, welche die Härtefallkommission nicht anerkennen konnte oder wollte. Die Stadt selbst kann noch bis 2028 eine Erstattung für die nicht bezahlten Beiträge beantragen.

Brief an Innenminister Joachim Herrmann

In einem Brief an Innenminister Joachim Herrmann und die hiesigen Landtagsabgeordneten verdeutlicht Bürgermeister Lampe die Situation und die geschaffene Rechtslage, die der Stadt keinen weiteren Spielraum gewährt. Die, die gewartet hätten, hätten keinen Cent bezahlen müssen. Die, die im Vertrauen in ihre Kommune sich für eine Ablösevereinbarung entschieden hätten, seien nun die Leidtragenden. Lampe verweist auf ein Gespräch mit dem Minister im Beisein seiner damaligen Stellvertreter, wobei der Minister mitgeteilt habe, dass es den Gemeinden freistehe, den Differenzbetrag, also die zumutbare Eigenbeteiligung, als freiwillige Leistung zu erstatten. Dies sei gegenüber der Erstattung aus dem Härtefallfonds unschädlich, habe der Minister gesagt. Im Vertrauen darauf habe die Stadt diesen Weg beschritten. Jetzt hofft Lampe, zusammen mit dem Minister einen "gerechten Weg" zu finden.

Darauf setzt auch Stadtrat Bernhard Schurz (SPD), wenngleich er bezweifelt, hier große Hoffnungen haben zu können. Ewald Geißendörfer (CSU) sprach von einer unbefriedigenden Situation. Hier hätten Juristen gesprochen, ohne an politische Entscheidungen zu denken oder andere Lösungen zu finden. Er bat, diesen Brief auch an Hubert Aiwanger zu schicken, schließlich sei die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der Wille der Freien Wähler gewesen.

Als mit den Straßenausbaumaßnahmen in einigen Straßen, darunter auch die Custenlohrer Straße, begonnen wurde, hatte es die Straßenausbaubeiträge noch gegeben.
Foto: Gerhard Krämer | Als mit den Straßenausbaumaßnahmen in einigen Straßen, darunter auch die Custenlohrer Straße, begonnen wurde, hatte es die Straßenausbaubeiträge noch gegeben.
 
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