Das Interesse, auch auf Randersackerer Gemarkung Windenergie einzufangen, gibt es schon lange. Mit dem Windkraft-Vorranggebiet WK 44 auf der Gieshügeler Höhe ist es greifbar geworden, wenngleich es auf Theilheimer Gemarkung liegt. Unsicher, ob WK 44 noch ausgeweitet wird, stellt Randersacker die Weichen jetzt selbst. Auf Anträge für Windkraftanlagen (WKA) vorbereitet sein zu wollen, hatte Bürgermeister Michael Sedelmayer im September angekündigt, als die ersten Anträge für auf Theilheimer Gemarkung eingegangen waren.
Beschlossen hat der Marktgemeinderat nun, einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern. Damit will man vor allem auch das Heft in der Hand behalten und im Hinblick auf das angrenzenden Vorranggebiet sicherstellen, dass Windenergieanlagen und ihre Erschließung raumverträglich im Sinne Randersackers geplant werden.
Abzeichnender Mangel als Motivation der Räte
In das Verfahren einbezogen werden weit mehr als 40 Flurnummern. Sie liegen direkt an das im Regionalplan bereits ausgewiesene Vorranggebiet WK 44 an, im Bereich der sogenannten "regionalplanerischen Unschärfe". Planungsziel sei die Entwicklung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Gebiet für Windenergieanlagen", welches Standorte und Charakter der Anlagen definiert. Die Vorbereitung geht mit einer vorübergehenden Veränderungssperre für die fragliche Flur einher. Diskutiert wurde das nicht, nur "außerordentlich begrüßt. Wir haben seit den 1990ern versucht, etwas auf den Weg zu bringen", resümiert Matthias Henneberger (Aktive Bürger/ödp) zum "Windpark Gieshügeler Höhe". Für Stefan Lutz-Simon (Grüne) ist es "ein guter Anfang".
Zwei Beispiele hatte Mathias Henneberger, mit denen er einen Antrag der Aktiven Bürgerschaft/ödp veranschaulichte: Das Niederschlagswasser der Sportanlagen am Sonnenstuhl und das des Rathauses, sollte künftig nicht mehr einfach davonlaufen, sondern gespeichert und genutzt oder wenigstens versickert werden. Der Umbau des Rathauses sollte die Gelegenheit sein, hier mit dem Einbau einer Zisterne etwas zu verändern. Die Motivation ist der sich abzeichnende Wassermangel: "Alleine auf die Bewohner zu schauen und sie zu unterstützen, ist uns zu wenig. Die Gemeinde muss selbst für ihre Gebäude tätig werden", machte Fraktionssprecher Alfred Holl deutlich. Henneberger war dieser Schritt sogar wichtiger als Zuschüsse an private Haushalte zu geben, weil es sich für diese auch jetzt schon lohne, eigene Möglichkeiten anzugehen. Wichtig sei es vielmehr, auch Satzungen dahingehend zu prüfen, wie mit ihnen die Nutzung von Niederschlagswasser verbessert werden könnte.
Das Wasser auch im Gewerbegebiet im Blick behalten
Den Grundgedanken teilten auch andere Fraktionen, allerdings artikulierten Oliver Menz (SPD) und Jürgen Hart (UWG) auch die Sorge, dass zu wenig Wasser in den Kanälen das Netz leiden ließe, was Folgekosten verursachen würde. Gleich viel weniger Versiegelung zuzulassen, schlug Lutz-Simon vor und die Bauleitplanung für das Gewerbegebet auf effiziente Wassernutzung zu prüfen.
Dass Trennsysteme bei neuen Baugebieten ohnehin Pflicht sind, hatten Sedelmayer und Menz zuvor betont. Letztlich herrschte Einmütigkeit, die sinnvolle Nutzung von Niederschlagswasser entsprechend des ödp-Antrages anzugehen, ergänzt um die Prüfung der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet.