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GIEBELSTADT
Die B 19-Umgehung wird wieder vordringlich
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 03.12.2019 09:10 Uhr

Das beharrliche Ringen um den zügigen Bau einer Umgehungsstraße für Giebelstadt, Herchsheim und Euerhausen hat sich offenbar gelohnt.

Im bearbeiteten Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans, der dem Bundeskabinett am Freitag zur weiteren Beratung vorgelegt wurde, steigt die B 19-Ortsumfahrung wieder in den vordringlichen Bedarf auf, wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder am Freitagnachmittag im Gespräch mit der Redaktion mitteilte.

Wenn der Plan auch den Bundestag in dieser Form passiert, wäre der Weg frei für den Bau der über acht Kilometer langen Tangente. In der schier unendlichen Geschichte der Umgehung wird damit ein neues Kapitel aufgeschlagen, und aus Sicht der Befürworter eines der erfreulichsten.

In den 80er Jahren stand die Umgehung bereits auf der Prioritätenlisten des Bundes, wurde dann aber zurückgestuft und 2003 schließlich erneut in den vordringlichen Bedarf erhoben.

Das Staatliche Bauamt trieb die Planungen voran. Die bayerische Oberste Baubehörde und das Bundesverkehrministerium stimmten dem Vorhaben zu, allerdings unter der Auflage, dass das schwierige Ausgleichsflächen-Problem gelöst wird. Dieser Vorbehalt erwies sich zuletzt als schwierigste Hürde. Wegen des Vorkommens seltener Feldhamster und Wiesenweihen sollten rund 30 Hektar Ackerfläche aufgekauft und aus der Bewirtschaftung genommen werden – im ertragreichen Ochsenfurter Gau ein nahezu aussichtsloses Unterfangen.

Durchbruch

Erst auf dem Weg der institutionellen Sicherung gelang der Durchbruch. Dabei bleiben die Ausgleichsflächen im Privateigentum. Über vertragliche Vereinbarungen wird aber die artenschutzgerechte Bewirtschaftung langfristig festgeschrieben. Für Mehraufwand und Minderertrag erhalten die Landwirte einen Ausgleich.

Giebelstadts Bürgermeister Helmut Krämer hatte sich für diese Lösung eingesetzt. Der zuständige bayerische Innenstaatssekretär Gerhard Eck leistete Schützenhilfe. Die Oberste Baubehörde stimmte dem Verfahren schließlich im Grundsatz zu. Umso größer war die Enttäuschung, als die Ortsumfahrung in dem im Frühjahr vorgelegten Referentenentwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan in den „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zurückgestuft wurde. Das heißt: Es darf zwar weiter geplant werden, eine Finanzierung für das rund 21 Millionen Euro teure Projekt ist aber vor 2030 zunächst nicht vorgesehen.

Hebel in Bewegung gesetzt

Und das obwohl alle übrigen Parameter wie das Nutzen-Kosten-Verhältnis, die Sicherheitsaspekte und die städtebauliche Bewertung für den Bau der Umgehung gesprochen haben. Die Befürworter der Umgehung, allen voran Bürgermeister Krämer, setzten deshalb alle Hebel in Bewegung, um der Ortsumfahrung doch noch zurück in den vordringlichen Bedarf zu bekommen.

Die örtlich zuständigen Abgeordneten in Bundes- und Landtag gaben sich eine Stelldichein im Giebelstadter Rathaus. Und auch die verkehrspolitischen Sprecher von CSU und SPD im Bundestag, Ulrich Lange und Martin Burkert, sicherten ihre Unterstützung zu. Lange begründete die Rückstufung mit der bei der Erstellung des Entwurfs noch offenen Ausgleichsflächen-Frage und riet dem Staatlichen Bauamt, im Bundesverkehrsministerium nachdrücklich auf die erreichte Lösung hinzuweisen.

Burkert hatte rund 2000 Unterschriften von der Bürgerinitiative für die Umgehung entgegengenommen und als Petition an den Bundestag weitergereicht. Wie am späten Freitagnachmittag bekannt wurde, sind diese Bemühungen nun von Erfolg gekrönt. „Ich bin heilfroh, dass wir das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit Staatssekretär Gerhard Eck und den Landtagskollegen Manfred Ländner und Volkmar Halbleib doch noch überzeugen konnten“, meint der CSU-Bundestagsabgeordnete Paul Lehrieder in einer ersten Stellungnahme. „Es war schon eine kleine Doktorarbeit“, scherzt Bürgermeister Helmut Krämer. Schließlich sei es ungewöhnlich, dass der Bundesverkehrswege auf der Fachebene des Ministeriums nachträglich verändert werde.

Damit würde Gewissheit herrschen, dass auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kabinettsentwurf die nachfolgende Beratung im Bundestag und die Beschlussfassung kurz vor der Weihnachtspause unverändert durchläuft. Im Staatlichen Bauamt arbeitet man in der Zwischenzeit weiter an der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Der Leiter der Straßenbauabteilung, Michael Fuchs, geht von einer Verfahrensdauer von zwei Jahren aus. Bis zum Ende des Jahrzehnts könnten dann die ersten Bagger rollen.

 
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