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Uffenheim
Der Selbstbezug ist Voraussetzung
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 04.08.2021 02:15 Uhr

Im Baugebiet Schlössleinsbuck können zwölf Ein-/Mehrfamilienhäuser und ein Geschosswohnungsbau errichtet werden. Derzeit liegen 30 Bewerbungen für Einfamilienhäuser, fünf für Mehrfamilien- beziehungsweise Doppelhäuser auf kleineren Grundstücken und vier Anfragen für den Geschosswohnungsbau vor. Für letzteren wählte der Stadtrat unter Bewerbern aus. Nach dem Finanzausschuss beschäftigte sich nun der Stadtrat mit den Vergaberichtlinien.

Quer durch alle Fraktionen kam Zustimmung zu einem Kriterienkatalog. Änderungen gab es nur zu einzelnen Bewertungen. Stadtrat Thomas Gröschel (FWG) forderte eine hohe Gewichtung des Selbstbezugs. 20 Punkte hatte die Verwaltung hier vorgeschlagen. Das ist nun vom Tisch. Der Selbstbezug ist nun grundsätzliche Voraussetzung. Dafür hatte auch Philipp Specht (CSU) ausgesprochen.

Für Thomas Schmitt (Grüne) sollte der Faktor "Kein eigenes Wohneigentum" stärkere Beachtung finden. Andreas Schober (SPD) wünschte sich eine Aufsplittung beim Alter der Kinder und die Aufnahme der Kriterien Schwerbehinderung und Pflegestufe. Dem konnte sich Andreas Zander anschließen.

Kriterien für Vergabe von Einfamilienhäusern beschlossen

Philipp Specht bat um die Aufnahme einer Vorbehaltsklausel. Damit habe der Stadtrat noch die Möglichkeit, individuell zu entscheiden. Auch bat er um die Präzisierung des "Bezugs zu Uffenheim". Bürgermeister Wolfgang Lampe erklärte, dass damit zum Beispiel gemeint sei, dass man nach dem Studium wieder nach Uffenheim zurückkehre, die Eltern hier wohnten oder man im Vorstand eines Vereins engagiert sei.

"Wir sollten uns die Entscheidung offenhalten", lautete der Wunsch von Ewald Geißendörfer. Er wollte sichergestellt wissen, dass Familien mit hochqualifizierten Berufen nicht ausgeschlossen würden. In der Diskussion fiel hier vor allem der Beruf Arzt. Stadtkämmrein Birgit Kaspar wies aber darauf hin, dass grundsätzlich nach dem vorliegenden Kriterienkatalog Familien mit Kindern nach vorne rutschen würden. Wie es aus den Reihen des Rats hieß, solle man das im Hinterkopf haben, dass ein junges Paar erst ein Haus baue und sich dann den Kinderwunsch erfülle.

Folgende Kriterien für die Vergabe der Einfamilienhäuser wurden beschlossen: Familienstand (verheiratet, zusammenlebend): zehn Punkte, Kinder unter sechs Jahren: zehn Punkte, Kinder von sechs bis elf Jahren: sieben Punkte, Kinder von zwölf bis 18 Jahren: fünf Punkte, Kein eigenes vorhandenes Wohneigentum zehn Punkte, Arbeitsplatz im Umkreis von 45 Kilometer neun Punkte, Bezug zu Uffenheim sieben Punkte, Pflegegrad ab Stufe 2: sieben Punkte, Schwerbehinderung: sieben Punkte, Eltern ziehen mit ein: fünf Punkte.

 
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