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Gollhofen
Der eine Hebesatz steigt, der andere sinkt
Gerhard Krämer
 |  aktualisiert: 21.10.2024 02:34 Uhr

Die Grundsteuerreform am 1. Januar 2025 beschäftigt jetzt die Gemeinde Gollhofen. Dem Gemeinderat lagen nun Berechnungen der Kämmerei vor. Für die Grundstückseigentümer könnte es teurer werden. Das hat einen bestimmten Grund. Bislang hatte die Gemeinde Gollhofen bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen einen Hebesatz von 500 Prozent. Bei der Grundsteuer B für die normalen Grundstücke galt der Hebesatz in gleicher Höhe.

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