Es war einmal ein rundes Fladenbrot, in das der meist türkische Imbiss-Betreiber Salat, Weißkraut, Tomaten, Zwiebeln und Fleisch stopfte, Joghurt-Knoblauchsoße drüber gab – und was der hungrige Kunde als Döner verzehrte. Mit Letzterem ist nun Schluss: Die meisten Döner dürfen nicht mehr Döner heißen, sondern müssen als Drehspieß daherkommen. Das türkische Wort „döner“ heißt auf Deutsch übrigens „sich drehend“.
Schuld an der landesweiten Umbenennung ist eine Art bundeseinheitliches „Reinheitsgebot“, das seit 1991 gilt und nun von den hiesigen Behörden verstärkt durchgesetzt wird. Es besagt, dass ein Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaffleischscheiben bestehen und der Hackfleischanteil maximal 60 Prozent betragen darf. Als weitere Zutaten sind ausschließlich Salz, Gewürze, Zwiebeln, Öl, Eier, Milch und Joghurt erlaubt. Soja, Wasser, Geschmacksverstärker und Paniermehl haben laut Lebensmittelrecht im Döner nichts zu suchen.
Lebensmittelkontrolleure prüfen, ob ein Döner wirklich Döner heißen darf.
Sind diese Sachen trotzdem drin und/oder liegt der Anteil an Hackfleisch über 60 Prozent, muss der Döner Drehspieß heißen. Für Hähnchen- und Putendöner gilt, dass sie nur aus genau diesem Fleisch bestehen, kein Hackfleisch und nicht mehr als 18 Prozent Haut enthalten dürfen.
Lebensmittelkontrolleure überprüfen die Einhaltung der Vorschrift. Ist ihr Döner kein Döner, sondern ein Drehspieß, müssen die Imbiss-Betreiber ihre Flyer und Speisekarten neu drucken und ihre Reklameschilder über den Theken neu beschriften lassen. Ein teures Unterfangen, das die Imbiss-Betreiber verärgert.
„Schikane“ sei das, sagt ein Döner-Gastronom aus Würzburg, „die Stadt tut so, als wären wir Verbrecher, die schlechte Lebensmittel verkaufen“. „Die machen uns das Geschäft kaputt“, wettert ein anderer. Ihre Namen wollen die beiden nicht in der Zeitung lesen. „Es reicht uns, dass wir jetzt diesen Ärger mit der Stadt haben“, sagen sie, „wir wollen nicht noch mehr Schwierigkeiten.“
Die Maßnahme soll Verbraucher schützen.
Versöhnlicher lässt sich Maher Hammo, Besitzer von Ma Döner in der Zeller Straße in Würzburg, vernehmen: „Das Gesundheitsamt war bei uns und hat uns darauf hingewiesen, dass wir den Namen ändern müssen, weil wir Puten- und Hühnerfleisch verwenden. Jetzt heißt es Drehspieß statt Döner. Wir haben auch alle Schilder ändern müssen. Das ist neu für uns, aber es geht schon.“
Für Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, ist die Angelegenheit eine Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers. Der müsse wissen, was in seinen Lebensmitteln enthalten ist. „Es gibt keine Dönerpolizei“, betont Weiß, „es gibt nur Routinekontrollen.“ Stelle sich heraus, dass die Döner keine Döner seien, müssten die Gastronomen die Bezeichnung ändern.
Was passiert, wenn sie es nicht tun, hat ein Imbiss-Betreiber aus dem oberfränkischen Kulmbach erfahren. Schon Anfang 2014 hatte die Lebensmittelüberwachung festgestellt, dass seine Döner keine Döner waren, sondern Drehspieße. Ein Verfahren gegen den 36-Jährigen wurde damals eingestellt, weil er Besserung versprach. Als sich im Oktober 2014 herausstellte, dass er sein Produkt weiter als Döner verkaufte, war Schluss mit lustig und er bekam einen Strafbefehl wegen des „in Verkehrbringens von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung“. 70 Tagessätze zu je 30 Euro, insgesamt also 2100 Euro, sollte er zahlen.
Ein Kulmbacher Imbiss-Betreiber musste 2100 Euro Strafe zahlen.
Der Gastronom legte Einspruch ein und der Fall landete vor dem Amtsgericht. Hier erklärte ein Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung als Zeuge, dass die Hackfleischzubereitung mit Soja und Geschmacksverstärker, die der Angeklagte als Döner verkauft hatte, im Einkauf durchschnittlich 3,40 Euro pro Kilo koste. „Echter“ Döner ohne Soja, Geschmacksverstärker und Paniermehl hingegen komme auf fast das Doppelte. Außerdem trockne ein mit Wasser und Sojaeiweiß gestreckter „Möchtegern-Döner“ am Spieß nicht so schnell aus wie ein „richtiger“ Döner, was für den Gastronomen ein wirtschaftlicher Vorteil sei.
Am Ende musste der Kulmbacher Gastronom die Strafe von 2100 Euro bezahlen – und war verärgert. Die Lebensmittelüberwachung habe ihn und seine Familie „beleidigt“, schimpfte er. Und die Kontrolleure hätten seine Produkte „schlechtgemacht“.
So sieht das auch ein Imbiss-Betreiber in Schweinfurt: „Wir essen alles selbst, was wir hier verkaufen“, versichert er. „Ich würde meiner Familie doch kein schlechtes Essen vorsetzen.“ Und ein Würzburger Döner-Gastronom zeigt, was er mit einer Art Rasierapparat vom Spieß säbelt. „Das ist doch gut“, sagt er und fordert zum Probieren auf, „das ist doch kein Gammelfleisch.“
Im Namen der Imbisse darf Döner stehen bleiben – auch wenn fortan Drehspieße verkauft werden.
Dass sie ihre Produkte nicht wegen deren Qualität oder des Geschmacks umbenennen sollen, sondern weil sie zum Beispiel Glutamat enthalten oder mehr als 60 Prozent Hackfleisch, verstehen viele nicht. Maher Hammo sagt: „Es gibt Kunden, die zu uns kommen und den Döner auf der Karte suchen. Denen erklären wir dann, dass wir jetzt einen Drehspieß haben. Dann fragen sie nach, was das ist, und wir erklären ihnen das deutsche Gesetz.“
Ihre Namen dürfen die Döner-Imbisse übrigens behalten. Auch wenn „Istanbul Döner“, „Döner-Ali“ oder „Izmir Döner“ künftig keine Döner, sondern Drehspieß-Fleischtaschen verkaufen müssen.
Ist doch in vielen anderen Bereichen auch so - möchte ich im Restaurant ein Kalbschnitzel essen bestelle ich ein Wiener-Schnitzel - wenn ich ein Schnitzel Wiener-Art bestelle ist mir klar, dass es auch Schwein ist.
Das hat denke ich nichts mit schikane zu tun - gerade mittlerweile wird Transparenz immer wichtiger, weil immer mehr gepanscht wird.
Erstens die Behörden, die so lange untätig zugeschaut haben und Zweitens die Imbissbetreiber, die die Kunden seitdem hinters Licht führen konnten.
Wenn das jetzt allerdings Erdowahn zu Ohren kommt und das wird es, dann sind wir wieder Feinde, Feinde des Döhner's.
Nebenbei scheinen die Vorschriften nicht sonderlich streng zu sein. Wenn ein Hähnchen- und Putendöner offiziell 18 % Haut enthalten darf ...