
Kontrovers diskutiert wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung der Tagesordnungspunkt "Neukalkulation der Friedhofsgebühren". Einig war man sich, dass dies ein sensibles und heikles Thema ist. Die Meinungen über die Gebührenhöhe gingen aber weit auseinander, so dass die Entscheidung vertagt wurde. Die Gemeinde Veitshöchheim betrieb bislang den Friedhof an der Martinskapelle und den Waldfriedhof jeweils mit Leichenhäusern als zwei getrennte öffentliche Einrichtungen. Zuletzt kalkulierte die Gemeinde 2017 die Gebühren für die beiden Friedhöfe neu und setzte die so ermittelten Gebühren mit Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung ab dem 1. Januar 2018 fest. So unterscheiden sich derzeit die Gebühren für Einzel-(42/65 Euro), Doppel- (65/100 Euro) und Kindergräber (13/25 Euro) bei den beiden Friedhöfen erheblich. Lediglich bei der Urnennische sind sie mit 60 Euro deckungsgleich.
Die bisherigen Gebühren decken die tatsächlichen Aufwendungen für den Friedhofsbetrieb aber lediglich zu 21 Prozent bis 32 Prozent ab. Nach Berechnungen der Verwaltung würden sich schon bei einem Deckungsgrad von 50 Prozent die Gebühren drastisch erhöhen, im Waldfriedhof beispielsweise ein Doppelgrab von 100 Euro auf 189,50 Euro pro Jahr. Es besteht nach den Feststellungen des Bürgermeisters auch die Möglichkeit, die Kosten für beide Friedhöfe in einer Misch-Kalkulation zusammenzufassen und einheitliche Gebühren festzusetzen.
Hohe Investitionen im Waldfriedhof
Während es in den Jahren 2021 mit 619.000 Euro und 2022 mit 250.000 Euro beträchtliche Fehlbeträge gab, wurde im Jahr 2023 ein Überschuss von 18.624 Euro verzeichnet. Hinzukommt in allen drei Jahren noch der gleiche Abschreibungsbetrag von 43.200 Euro. Es wurde vor allem im Waldfriedhof viel investiert, so 850.000 Euro die Sanierung der Aussegnungshalle und 110.000 Euro in die Erweiterung des Urnengrabfeldes "Lebensfluss". Auch im alten Friedhof an der Martinskapelle wurden alle Wege erneuert und neben Urnengrabfeldern die Urnenwand erweitert.
Entstandene Verluste aus den Vorjahren dürfen aber nach dem Kommunalabgabengesetz bei Bestattungseinrichtungen nicht mehr in zukünftigen Kalkulationszeiträumen eingerechnet werden. Sie sind demnach verfallen. Anerkannt ist bei großen Flächenanteilen von Grünanlagen oder Friedhöfen mit denkmalpflegerischer Bedeutung wie die Martinskapelle im alten Friedhof, ein öffentlicher Interessenanteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden kann. Die Gemeinde habe hier einen Ermessen- und Bewertungsspielraum.
Sorge vor zu hohen Gebühren
Simon Kneitz (CSU) erklärte, seine Fraktion habe Sorge, dass solche Erhöhungen nicht mehr sozialverträglich sind. Er schlug deshalb eine pauschale Erhöhung um 20 bis 25 Prozent vor. Sein Fraktionskollege Jochen Müller brachte ins Gespräch, die Gebühren in den beiden Friedhöfen pauschal mit unterschiedlichen Prozentsätzen zu erhöhen, damit sie sich etwas anpassen, bis man dann künftig auf eine Mischkalkulation übergehen könne. Stefan Oppman (UWG) plädierte für seine Fraktion für einen Deckungsgrad von 100 Prozent angesichts dessen, was in den letzten Jahren in beiden Friedhöfen an Instandhaltung und Unterhalt von der Gemeinde gemacht wurde. Günther Thein (Grüne) sprach sich ebenfalls für gleiche Gebühren in beiden Friedhöfen aus.
Schließlich wurde dem Vorschlag bei einer Gegenstimme zugestimmt, die Entscheidung zu vertagen und die Verwaltung zu beauftragen, getrennt nach den beiden Friedhöfen, auf die bisherigen Gebühren, unterschiedliche pauschale Prozent-Aufschläge zu berechnen.
