Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren ist ein 32 Jahre alter Iraner verurteilt worden, der 19 Rauschgift-Geschäfte in der Größenordnung von über 60 Kilogramm abgewickelt hatte. Sein Schwerpunkt war der Handel mit Haschisch, aber auch Kokain und Amphetamin. Güntersleben im Landkreis Würzburg, wo der Angeklagte jahrelang lebte, war für längere Zeit eine bekannte Adresse in einschlägigen Kreisen für Konsumenten und Zwischenhändler.
Der Vorsitzende Richter der 8. Kammer des Landgerichts, Konrad Döpfner, bemühte sich zu vermitteln, warum am Ende des Prozesses keine zweistellige Haftstrafe stand. Man habe die überzeugende „Lebensbeichte“, also das vollumfängliche Geständnis, des Angeklagten berücksichtigt.
Angeklagter ist im Zeugenschutzprogramm
Dessen ehemalige Kunden sehen das anders: Der Dealer habe sie nach seiner Festnahme verpfiffen, um sich Strafrabatt zu sichern – und das nehmen sie ihm übel. Das Gericht spricht daher von einem erheblichen Gefährdungspotenzial für den Angeklagten. So trägt der Iraner bei der Verhandlung eine schuss- und stichsichere Weste. Er befindet sich wegen einer anderen Sache in Haft und ist zugleich in einem Zeugenschutzprogramm der Polizei. Nicht einmal Gericht, Staatsanwalt oder Verteidiger wissen, aus welcher Strafanstalt der Mann zum Prozess gebracht wurde.
In Deutschland habe er nach Verbüßung der Strafe keine echte Überlebenschance, sagt der Angeklagte in einer Verhandlungspause. Er werde das Land, in das er vor über 20 Jahren als Kind mit seinen Eltern gekommen war, aus Sicherheitsgründen wieder verlassen. Ermittler vermuten, er stehe auf einer schwarzen Liste marokkanischer Drogenbosse.
Über 40 Jahre Knast für Kunden
Mit seinem Geständnis habe er sich bewusst die Rückkehr ins kriminelle Milieu nach der Haftentlassung verbauen wollen, um neu anzufangen, sagt der Angeklagte. Der Begriff „Lebensbeichte“ stammt von ihm. Dazu habe er sich entschlossen, als ihm ein Kripo-Beamter, unter Hinweis auf die zahlreichen Vorstrafen und das Dealen trotz Bewährung, eine Strafe von voraussichtlich „zehn plus“ voraussagte. Das Geständnis hat dann unter anderem auch dazu geführt, dass die Würzburger Justiz in jüngster Zeit Kunden des Iraners zu Freiheitsstrafen von insgesamt über 40 Jahren verurteilt hat.
Der Angeklagte hatte nach eigener Aussage bei Rauschgift-Großhändlern in Frankfurt einen Namen. Er habe problemlos Kilo-Lieferungen auf Kommission erhalten und hätte 100 Kilo Haschisch in der Woche besorgen können. Das Gericht glaubt ihm das. Der ehemalige Dealer hat die Buchführung und die Konditionen für die einzelnen Kunden im Kopf. „Mit Ihren Fähigkeiten“, sagt der Vorsitzende Richter, „hätten Sie auch im seriösen Geschäftsleben Erfolg haben müssen.“
Zusätzlich 300 000 Euro Geldstrafe
Bis Mitte nächsten Jahres sitzt der 32-Jährige noch in anderer Sache in Haft. Dann wird er für zwei Jahre in einer Klinik untergebracht, um auch als Konsument von den Drogen loszukommen. Da hat das Gericht zwar Zweifel, ob das nach einigen gescheiterten Therapieversuchen noch Erfolg verspricht, aber folgte man einem psychiatrischen Gutachter, der bei einer Langzeit-Therapie von zwei Jahren durchaus noch Chancen sieht.
Für den Fall, dass der Angeklagte eines Tages wieder zu Geld kommt, hat ihm das Gericht nach aufwändiger Ermittlung seiner Drogen-Einnahmen eine Rechnung über 299 780 Euro präsentiert – unter dem Stichwort „Gewinnabschöpfung“. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.